Sowohl für Stromanfragen als auch für Solaranlagen muss ein Anschlussantrag ordnungsgemäß ausgefüllt werden.
(1) Die Anschlussadresse muss vollständig und genau sein (Postleitzahl, Hausnummer, Straße). Bei Wohnungen geben Sie bitte die Etagennummer und/oder die Nummer oder die Lokalisierung der Wohnung an (z.B. 2. Stock, links). Wenn es keinen Straßennamen gibt, geben Sie bitte die Katasternummer oder den Ortsteil oder den Namen der Wohnanlage an. Bitte geben Sie die Art des Gebäudes und, im Falle eines Wohnhauses, dessen Namen an.
Bei einem neuen oder geänderten Anschluss (im Prinzip beim Neubau eines Gebäudes oder bei einem Anschluss an ein bestehendes Gebäude) müssen Sie Ihrem Antrag die folgenden Unterlagen beifügen.
(2) Bei Gebäuden mit mehreren Zählern. Die Zählerkästen in den verschiedenen Teilen des Gebäudes sowie die entsprechenden Verteilerkästen müssen mit Etiketten mit der Nummer des vertikalen Katasters gekennzeichnet werden, um eine eindeutige Zuordnung der Verbräuche zu ermöglichen. Diese Nummern müssen auch auf dem Plan der Schalttafel erscheinen.
Ab dem 1. Januar 2023 muss für die Beantragung der Installation von Ladestationen das unten stehende Formular verwendet werden.
Dieses Formular ist nur für die Installation von Ladestationen gültig und darf nicht für andere Zwecke verwendet werden. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die folgenden im Anhang des Formulars genannten Elemente dem Antrag per E-Mail oder per Post beigefügt werden müssen. Andernfalls wird der Antrag nicht bearbeitet:
In diesem Fall müssen Sie die folgenden Dokumente hinzufügen:
Bitte geben Sie auf dem Formular für jede Nutzungsart die Anzahl der gewünschten Lesegeräte sowie deren Stromstärke an.
Für den Einbau eines zusätzlichen Zählers in einer Wohnung, die bereits an das Stromnetz angeschlossen ist. Bitte geben Sie die Anzahl und die Stromstärke der vorhandenen Zähler unter 3) an. Außerdem müssen Sie Ihrem Antrag einen Plan der Zählertafel beifügen.
Im Falle einer Änderung der Intensität der bestehenden Verbindung.
Nachstehend finden Sie eine Anleitung für die Installation eines MS-Zählers.
Dies ist nur der Fall, wenn der betreffende Zähler nicht mehr verwendet wird. Der Anschluss selbst und mindestens ein Zähler müssen bestehen bleiben. Bei einer Änderung der Bauart (aus einem Einfamilienhaus wird ein Wohnhaus) oder bei einer Erweiterung eines bestehenden Gebäudes fügen Sie bitte die unter 2A) aufgeführten Unterlagen bei
Die Verbindung zwischen dem öffentlichen Netz und den Anlagen des Kunden wird dauerhaft getrennt. Alle vorhandenen Zähler werden automatisch entfernt.
Wenn Sie einen oder mehrere zusätzliche Zähler für einen bestehenden Anschluss beantragen, geben Sie bitte die Anzahl und die Stromstärke der vorhandenen Zähler nach Kategorie an und senden Sie uns einen Plan der Zählertafel.
Nach den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) ist die Angabe der einzelnen Geräte mit einer Leistung von mehr als 12 kW, die der Genehmigung durch den Netzbetreiber bedürfen, zwingend erforderlich. Handelt es sich um eine Energieerzeugungsanlage wie z.B. eine Photovoltaikanlage oder eine Kraft-Wärme-Kopplung, fügen Sie Ihrem Antrag bitte die technischen Daten der Anlage bei.
Die Kosten für den Anschluss an das Netz trägt der Kunde. Alle Anschlussverträge müssen vom Kunden unterzeichnet werden.
Ist der Kunde ein Mieter, benötigt er eine vom Eigentümer des Gebäudes unterzeichnete Vollmacht.
Jeder Anschlussantrag muss von einem zugelassenen Elektriker unterzeichnet sein, der über eine Niederlassungsgenehmigung oder eine „Bescheinigung über die Voranmeldung zur Erbringung gelegentlicher und vorübergehender Dienstleistungen auf dem Gebiet des G.-D. Luxemburg“ verfügt, die vom Ministerium für Kleingewerbe und Tourismus ausgestellt wurde und ihn zur Ausübung der Tätigkeiten eines Elektrikers berechtigt.
Jeder Fehler, jeder Mangel oder jedes Fehlen von Informationen kann die Bearbeitung Ihres Antrags nur verzögern.
Der Antrag auf einen vorübergehenden Anschluss gilt nur für kurzfristige Veranstaltungen (Marktverkauf, Messe, Demonstrationen usw.).
Alle Anträge auf temporären Anschluss müssen mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss:
Allgemeine Bedingungen für die Nutzung des Netzes:
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss: