Zum 1. Januar 2025 führen das Institut Luxembourgeois de Régulation (ILR) und die Netzbetreiber eine neue Tarifstruktur auf dem Strommarkt ein. Das Ziel? Vor dem Hintergrund der Energiewende adäquat auf die Entwicklung der Nutzung des Netzes reagieren. Wie? Vorgeschlagen wird eine gerechtere Tarifstruktur, die für Verbraucherinnen und Verbraucher mittelfristig Anreize für eine flexiblere Netznutzung und eine bessere Nutzung der bestehenden und zukünftigen Netze bietet.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Zunächst ist zu unterscheiden zwischen dem Energiepreis einerseits und dem Netznutzungsentgelt andererseits. Zusammen mit den Steuern und Abgaben ergibt sich so der Endpreis, den Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlen. Die Änderung der Tarifstruktur betrifft das Netznutzungsentgelt. Der Energiepreis an sich, der nach wie vor die wichtigste Preiskomponente für den Endverbraucherpreis ist, ist von dieser Änderung nicht betroffen und ist davon unabhängig.
Warum muss das Netznutzungsentgelt geändert werden?
Zum einen zeichnet sich heute und für die Zukunft eine Zunahme der Energieströme in den Stromnetzen wie auch der gleichzeitigen Nutzung mehrerer Verbraucher (Backofen, Waschmaschine, Aufladen eines Elektrofahrzeugs, Wärmepumpe usw.) ab, die die Gefahr von Lastspitzen oder sogar einer Netzüberlastung erhöhen. Zum anderen ist das System, wie es heute besteht, nicht gerecht, denn es spiegelt nicht die tatsächlichen Kosten der Netznutzung wider. So müssten heute und noch mehr in Zukunft manche Nutzer weniger zahlen und andere mehr, würde man den Einfluss ihres Verbrauchsverhaltens auf das Stromnetz berücksichtigen. Deshalb wollten die Netzbetreiber vorgreifen und schon heute ergänzend zum kontinuierlichen Netzausbau eine gerechte Antwort auf diese Entwicklung der Netznutzung finden.
Was konkret wird sich ändern?
Bei der neuen Tarifstruktur des Netznutzungsentgelts, die ab 1. Januar 2025 gilt, spielt einfach die Leistung eine größere Rolle. Zur Erinnerung: Die Leistung wird in Watt (W) bzw. meistens in Kilowatt (kW) angegeben. Sie ist ein Momentanwert, der für die Stärke der elektrischen Leistung steht, vergleichbar mit der Geschwindigkeit eines Fahrzeugs oder der Fließrate eines Flusses (weitere Infos siehe www.myilr.lu). Künftig wird sich die Auswirkung jedes Nutzers und jeder Nutzung auf das Netz in den geltenden Tarifen und somit in den für die Netznutzung berechneten Kosten widerspiegeln. Ausgehend von ihrem Verbrauch in der Vergangenheit wird den Verbrauchern automatisch eine begrenzte Anzahl von Standard-Leistungsklassen zugeordnet, die entsprechend den gängigsten Nutzungsgewohnheiten und -profilen festgelegt wurden, und auf dieser Grundlage erfolgt dann die Abrechnung.
Welche Auswirkungen hat dies für Privatpersonen? Muss eine durchschnittliche Verbraucherin dann mehr bezahlen?
Die Umstellung erfolgt Schritt für Schritt und diese Änderung hat wenig Auswirkung auf einen durchschnittlichen Verbraucher bzw. die überwiegende Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher. Es ändern sich lediglich die Abrechnungsmodalitäten, d. h. die Leistung spielt dann eine größere Rolle. Die allermeisten Menschen müssen dabei gar nichts tun, weder vor, noch nach der Umstellung. Künftig zahlen alle Verbraucherinnen und Verbraucher nämlich den gerechten Preis für ihre Netznutzung, auch jene, die durch ihr Verbrauchs- und Nutzungsverhalten Lastspitzen erzeugen, die das Netz abfedern muss. Der derzeit geltende Tarif spiegelt die tatsächlichen Kosten dieser Nutzer noch nicht wider. Jedoch ist und bleibt der Energiepreis an sich (und nicht das Netznutzungsentgelt ) die wichtigste Komponente des den Verbrauchern in Rechnung gestellten Endpreises.
Wie erfahre ich, in welche Leistungskategorie oder Leistungsklasse ich eingeteilt wurde?
Ab Januar 2025 wird die jeweilige Leistungsklasse auf der Verbrauchsrechnung aufgeführt. Bevor diese Werte angewandt werden, wurden die Leistungsklassen zu Beginn anhand des bisherigen Verbrauchs zugeordnet. Dabei ging es darum die finanziell optimale Leistungsklasse zu ermitteln. Sobald die neuen Leistungsklassen Anwendung finden, werden sie außerdem jeden Monat automatisch überprüft. Ein Wechsel der Leistungsklasse auf Ersuchen des Kunden kann daher eher in Ausnahmefällen gerechtfertigt sein, insbesondere bei einer signifikanten Änderung des Verbrauchsverhaltens, wie bei der Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge oder einer Wärmepumpe.
Kann ich das alles jetzt schon positiv beeinflussen?
Tatsächlich kann jeder Netznutzer – unabhängig von seiner Leistungsklasse – einen Beitrag zu einer besseren Effizienz der Netznutzung, einer besseren Nutzung der bestehenden Netze insgesamt und zum Erhalt der Preisstabilität an sich leisten. Dafür haben wir zwei Empfehlungen: ein flexibleres Verbrauchsverhalten, das mehr über den ganzen Tag gestreut ist, und die Einschränkung gleichzeitiger Verbräuche.
Eine gerechte Tarifstruktur mit Blick auf den künftigen Bedarf
Einleitung und Fazit
Die Elektrifizierung unserer Gesellschaft geht mit einem Anstieg der Energieflüsse in unseren Netzen einher. Die Netzbetreiber verfolgen den Zustand und die Entwicklung der Netze ganz genau, um den derzeitigen und den künftigen Strombedarf decken zu können. Der Anstieg der Energieflüsse ist derzeit absolut beherrschbar, vor allem dank der hervorragenden Netzqualität in unserem Land. In Zukunft wird er jedoch einen Ausbau der Netzkapazität erforderlich machen, insbesondere aufgrund des Anstiegs der gleichzeitigen Verbräuche.
Zusätzlich zum Netzausbau wollten die Netzbetreiber schon heute eine ergänzende, gerechte Antwort auf diese Entwicklung der Netznutzung finden. Konkret wird jetzt die Kostenreflexivität des Teils des Endverbraucherpreises[1] angestrebt, der auf die Netznutzung entfällt. Deshalb führen das Institut Luxembourgeois de Régulation (ILR) und die Netzbetreiber zum 1. Januar 2025 eine neue Tarifstruktur für das Niederspannungsnetz des Strommarktes ein (Haushalte, Einzelhandel usw.). Kurzfristig wird diese Änderung wenig Auswirkungen auf die überwiegende Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher haben, insbesondere da die wichtigste Größe der Energiepreis an sich und nicht das Netznutzungsentgelt ist.
Mittelfristig bietet diese Anpassung jedoch Anreize für eine effizientere Nutzung der Netze, eine bessere Nutzung der bestehenden Netze insgesamt und schließlich den Erhalt der Preisstabilität an sich.
Die Änderungen im Detail
Zum 1. Januar 2025 führen das Institut Luxembourgeois de Régulation (ILR) und die Netzbetreiber eine neue Tarifstruktur auf dem Strommarkt ein. Das Ziel? Vor dem Hintergrund der Energiewende adäquat auf die Entwicklung der Nutzung des Netzes reagieren. Wie? Vorgeschlagen wird eine gerechtere Tarifstruktur, die für Verbraucherinnen und Verbraucher mittelfristig Anreize für eine flexiblere Netznutzung und eine bessere Nutzung der bestehenden Netze bietet.
Hintergrund: die Elektrifizierung unserer Gesellschaft und der Anstieg der Energieflüsse
Die Elektrifizierung unserer Gesellschaft geht mit einem Anstieg der Energieflüsse einher. Dieser ist zwar derzeit absolut beherrschbar, vor allem dank der hervorragenden Netzqualität in unserem Land, könnte jedoch in Zukunft immer größer werden. Um diesen Anstieg einzuhegen und bevor vielleicht ein Ausbau der erforderlichen Netzkapazität vorgenommen werden muss, muss schon jetzt eine ergänzende Lösung für die Beschränkung von Lastspitzen gefunden werden, die durch gleichzeitige Verbräuche entstehen können.
Infrastruktur: Bedeutung der Netze und der Netzbetreiber
Grundlage unseres Strommarktes ist es, dass die Netzbetreiber für die Verteilung der Elektrizität sorgen und dabei sicherstellen, dass sich Erzeugung und Verbrauch die Waage halten.Dabei ist zwischen dem Energiepreis an sich und dem Netznutzungsentgelt zu unterscheiden, die zusammen mit Steuern und Abgaben den Strompreis ergeben, den Verbraucherinnen und Verbraucher letztendlich bezahlen.
Problematik: künftige Risiken durch gleichzeitige Verbräuche
Gleichzeitige Verbräuche könnten in Zukunft zunehmen, insbesondere wenn in einem Haushalt oder in mehreren Haushalten in der gleichen Straße ein Elektroauto an die Ladestation gehängt oder die Sauna eingeschaltet wird, während gleichzeitig Waschmaschine, Backofen und Herd laufen. Diese gleichzeitigen Verbräuche können Lastspitzen oder sogar eine Netzüberlastung verursachen, wenn keine vorausschauenden Maßnahmen ergriffen werden. Zusätzlich zum Netzausbau ist die Tarifstruktur des Netzentgelts von morgen deshalb bereits heute auf die derzeitigen und künftigen Anforderungen der Netze abzustimmen, deren Kapazität eine geteilte Ressource ist.
Die Lösung: Heute handeln, statt morgen mehr zahlen müssen
Bei der neuen Tarifstruktur des Netznutzungsentgelts wird deshalb der Leistung eine wichtigere Rolle zugeschrieben. Zur Erinnerung: Die Leistung wird in Watt (W) bzw. meistens in Kilowatt (kW) angegeben. Sie ist ein Momentanwert, der für die Stärke der elektrischen Leistung steht, vergleichbar mit der Geschwindigkeit eines Fahrzeugs oder der Fließrate eines Flusses (weitere Infos siehe www.myilr.lu). Den Nutzerinnen und Nutzern wird eine begrenzte Anzahl von Standard-Leistungsklassen angeboten, die entsprechend den gängigsten Nutzungsgewohnheiten und -profilen festgelegt wurden. Die zugeteilte Leistung ist nicht unbedingt ein Höchstwert, sondern eher ein Referenzwert für die Größenordnung der Nutzung. Oder mit anderen Worten: Die regelmäßige Überschreitung des vertraglich vereinbarten Wertes stellt kein Problem dar. Die zusätzlich verbrauchte Energie wird einfach zu einem höheren Tarif abgerechnet, da das Netz die Differenz ausgleichen muss.
Ergebnis: ein gerechter Preis für die Netznutzung
Bevor die Regelung zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, werden die Verbraucherinnen und Verbraucher abhängig von ihrem bisherigen Verbrauch einer Leistungsklasse zugeordnet. Bei diesem Verfahren wird für jeden Kunden eine in finanzieller Hinsicht optimale Kategorie ermittelt. Verbraucher, die durch ihr Verbrauchsverhalten und ihre Netznutzung Lastspitzen verursachen, haben heute einen Vorteil. Künftig zahlen alle Verbraucher einen gerechten Preis, denn die Tarifstruktur ist fairer, weil sie das Verbrauchsverhalten berücksichtigt. Dennoch bleibt der Energiepreis natürlich die Hauptkomponente bei der Zusammensetzung des Endpreises und dessen Auswirkung kann deutlich höher sein als die Änderung, die sich durch die neue Tarifstruktur ergibt. Diese wird sich bei der überwiegenden Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher also nicht bemerkbar machen, die bereits jetzt ein der Energiewende angemessenes Verhalten an den Tag legen.
[1] Es ist zu unterscheiden zwischen dem Energiepreis und dem Netznutzungsentgelt, die zusammen mit Steuern und Abgaben den Strompreis ergeben, den Verbraucherinnen und Verbraucher letztendlich bezahlen. Der Energiepreis ist von dieser Änderung nicht betroffen.