Elektromobilität

Elektromobilität

Umfrage zur Einführung von neuen öffentlichen Ladestationen in Esch-sur-Alzette

Sudstroum informiert Sie darüber, dass es eine neue Umfrage zum Thema Elektromobilität in Esch-sur-Alzette gibt.
Elektromobilität ist zu einem wesentlichen Bestandteil des Berufsverkehrs geworden. Ob Sie nun Anwohner oder Berufstätiger der Stadt sind, diese Umfrage betrifft Sie direkt.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Wir sammeln Ihre Ideen für neue öffentliche Ladestationen. Ihre Vorschläge lenkt unsere Planung. Durch Ihre Teilnahme an dieser Umfrage beeinflussen Sie aktiv die Entwicklung der Elektromobilität der Stadt.
Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft.

SUDSTROUM ist Teil der nationalen technischen Gruppe „Elektromobilität“ und sorgt somit für die Einrichtung und Wartung der Ladestationen, die auf dem Gelände der Stadt Esch-sur-Alzette vorgesehen sind.

Sie sind Nutzer eines E-Auto… oder denken über die Anschaffung eines solchen nach? Sudstroum bietet Ihnen verschiedene Dienstleistungen an, und zwar:

Installation einer Ladestation bei Ihnen zu Hause

Sudstroum bietet ein spezielles Angebot für seine Energiekunden.

Wenn Sie eine Ladestation bei sich zu Hause installieren möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice (+352 26 78 37 87 686 oder per E-Mail backoffice@sudstroum.lu), um alle notwendigen Informationen zu den Vorbereitungen zu erhalten.

Aktuellen Angebot

Ladestation

Mennekes Amtron Compact (11kW)

1883,76 € inkl. MwSt. (1,2,3) anstatt 1900 € inkl. MwSt.

Der Pauschalpreis beinhaltet:

  • Differenzialschutz 40 A 30 ma
  • Leistungsschalter C16
  • 10M 5x 6 mm2
  • eine Bohrung in der Wand
  • eine Wandbefestigung
  • Antrag auf Genehmigung
  • Staatliche Prämien

(1) Pauschalpreis für eine maximale Entfernung von 10 m vom Schaltschrank.

(2) Informationen über Subventionen finden Sie unter www.klima-agence.lu und Energiesparberatung & Subventionen – Sudstroum

(3) Die Mehrwertsteuer wurde für das Jahr 2023 auf 16 % gesenkt.

Ladestationen für Mehrfamilienhäuser

Zunächst müssen Sie die anderen Vermieter/ Eigentümer / Eigentümerverwaltung informieren und deren Zustimmung für die Installation der Ladestation einholen.

Es ist wichtig, die Anzahl der internen Garagen und externen Stellplätze zu überprüfen, die zur Parzelle gehören. In der großherzoglichen Verordnung vom 19. August 2020 ( Règlement grand-ducal du 19 août 2020 portant introduction d’une aide financière pour l’installation de bornes de charge privées pour véhicules électriques. – Legilux (public.lu) zur Einführung einer finanziellen Unterstützung für die Installation von privaten Ladestationen für Elektrofahrzeuge sind die Bedingungen festgelegt.

Die finanzielle Unterstützung gilt für Rechnungen, die von 2020-07-01 bis 2023-06-30 datiert sind.

Wenn weniger als vier (4) Garagen innerhalb oder außerhalb des Gebäudes vorhanden sind, können Sie eine private Ladestation für Elektrofahrzeuge installieren.

Für Gebäude mit mehr als 4 Garagen: Sie müssen eine intelligente Ladestation für Elektrofahrzeuge anschließen, die auch ein Lastmanagement haben kann.

Beispiel 1: Ein kleines Wohngebäude/ein Einfamilienhaus mit bis zu drei Garagen und/oder Stellplätzen. In diesem Fall ist es möglich, einfache Ladestationen oder eine intelligente Ladestation zu installieren. Der Netzbetreiber bestimmt die maximal zulässige Leistung für das Katastergrundstück. Die Gesamtleistung der Ladestation muss kleiner oder gleich der vom Netzbetreiber genehmigten Leistung sein. Die finanziellen Hilfen sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.

Beispiel 2: Ein Wohngebäude mit zehn Garagen und/oder Stellplätzen. In diesem Fall müssen OCPP-Ladestationen (Version 1.6 oder höher) installiert werden oder Ladestationen, die von einem kollektiven intelligenten Lademanagementsystem verwaltet werden, sind förderfähig. Die Ladestationen, die in dieses System integriert sind, müssen unbedingt an das Lademanagementsystem angeschlossen werden, d.h. das System muss bei der Installation der ersten Ladestation aktiviert werden. Der Netzbetreiber bestimmt die maximal zulässige Leistung für das Katastergrundstück. Die Gesamtleistung der Ladestation muss kleiner oder gleich der vom Netzbetreiber genehmigten Leistung sein. Die finanziellen Hilfen sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt.

Wenn Sie zu Hause eine Ladestation installieren möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst ( +352 26 78 37 87 686 oder per E-Mail backoffice@sudstroum.lu), um alle notwendigen Informationen über die zu unternehmenden Schritte zu erhalten.

Anschlussanfrage für Ladestationen

Ab dem 1. Januar 2023 muss für die Beantragung der Installation von Ladestationen das unten stehende Formular verwendet werden.

Dieses Formular ist nur für die Installation von Ladestationen gültig und kann für keinen anderen Zweck verwendet werden. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die folgenden, im Anhang des Formulars aufgeführten Punkte dem Antrag per E-Mail oder per Post beigefügt werden müssen. Andernfalls kann der Antrag nicht bearbeitet werden:

Documents à rajouter

  • Foto der Zähltafel
  • Foto des Hauptkastens
  • Foto der Zählersicherungen
  • Plan / Fotos des Anschlusses

Staatliche Förderungen

Neu: In der großherzoglichen Verordnung vom 19. August 2020 ( Règlement grand-ducal du 19 août 2020 portant introduction d’une aide financière pour l’installation de bornes de charge privées pour véhicules électriques. – Legilux (public.lu) zur Einführung einer finanziellen Unterstützung für die Installation von privaten Ladestationen für Elektrofahrzeuge sind die Bedingungen festgelegt.

Die finanzielle Unterstützung gilt für Rechnungen, die von 2020-07-01 bis 2023-06-30 datiert sind

<a href="https://www.klima-agence.lu/de/aenderungen-der-gesetzgebung-zu-den-beihilfen-fuer-die-installation-von-ladestationen?fbclid=IwAR0Whtns8AAVBOGW5s7FuziMSiqGxZCv69ekTv8lkRHKBhH786A4MeVQ9IM">Klimabonus: Änderungen bei den Beihilfen für die Installation von Ladestationen (klima-agence.lu)</a>

Documents à rajouter

  • Subventionen für semi-mobile Ladestationen
  • Jetzt auch für Syndikate und Verbände wie ASBL verfügbar
  • Ein Vermieter, der mehrere Garagen besitzt, kann Subventionen für alle Garagen erhalten
  • Die Kosten für vorbereitende Arbeiten werden ebenfalls bezuschusst (bis zu 450 EUR)

StellplätzeLadestationenFörderungAntragssteller
1-3 Stellplätze Einfache Ladestation (1)50% des Anschaffungspreises zzgl. MwSt.
Bis zu 750 €
• Eigentümer
• Mieter
• Vereine (asbl)
• Stiftungen oder Bürgergesellschaften ohne Gewinnzweck, wie bspw. Miteigentümergemeinschaften, 
1-3 Stellplätze Semi-mobile Ladestationen (1, 4)Ab 2023 gibt es für den eine staatliche Beihilfe in Höhe von bis zu 750 Euro für eine normale Ladestation und bis zu 1.200 Euro für eine OCPP-1.6-kompatible Ladestation, die eine effizientere Verwaltung der gesamten Infrastruktur ermöglicht.• Eigentümer
• Mieter
• Vereine (asbl)
• Stiftungen oder Bürgergesellschaften ohne Gewinnzweck, wie bspw. Miteigentümergemeinschaften, 
Intelligente Ladestation (2, 4)50% des Kaufpreises zzgl. MwSt.
Bis zu 1200 €
• Eigentümer
• Mieter
• Vereine (asbl)
• Stiftungen oder Bürgergesellschaften ohne Gewinnzweck, wie bspw. Miteigentümergemeinschaften, 
>= 4 StellplätzeIntelligente Ladestation(2, 4)50% des Kaufpreises zzgl. MwSt.
Bis zu 1200€
• Eigentümer
• Mieter
• Vereine (asbl)
• Stiftungen oder Bürgergesellschaften ohne Gewinnzweck, wie bspw. Miteigentümergemeinschaften, 
Ladestation integriert in ein kollektives intelligentes Lademanagementsystem(3, 4)50% des Kaufpreises zzgl. MwSt.
Bis zu 1650 €
• Eigentümer
• Mieter
• Vereine (asbl)
• Stiftungen oder Bürgergesellschaften ohne Gewinnzweck, wie bspw. Miteigentümergemeinschaften, 

(1)Entsprechend den Anschlussbedingungen (TAB)
(2)Entspricht den Anschlussbedingungen (TAB) + OCPP (Open Charge Point Protocol)
(3)Entspricht den Anschlussbedingungen (TAB) + intelligentes kollektives System, das alle Ladestationen im Gebäude verwaltet
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice per E-Mail: backoffice@sudstroum.lu
siehe Bedingungen auf www.klima-agence.lu (4)Im Falle, dass ein Eigentümer Besitzer mehrerer Stellplätze in einem Gebäude ist, dann könnte er die Beihilfen-Anträge kumulieren. Es gilt dann ein Beihilfenantrag pro Wohneinheit oder pro Geschäftslokal. Wenn das Lokal professionell genutzt wird, kann für jeden zweiten zusätzlichen Standort ein Antrag auf finanzielle Unterstützung gestellt werden (bis zu einem Maximum von 15 Ladestationen). Handelt es sich um gemeinschaftliche Parkplätze, kann für jeden zweiten Stellplatz ein Antrag für eine weitere Beihilfe eingereicht werden (bis zu maximal 25 Ladesäulen). In diesem Fall kann der Hausverwalter den Antrag einreichen kann.

« Chargy MKaart »

Die „Chargy MKaart“ ist eine auf Ihren Namen ausgestellte Karte, mit der Sie Ihr Fahrzeug an allen Ladestationen des Chargy-Netzes aufladen können.

Zugang zu den Chargy-Ladestationen mit einem Vorzugstarif für Energiekunden und einem anderen Tarif für Nicht-Energiekunden.

Werden Sie E-Mobility-Kunde

Um E-Mobility-Kunde zu werden, brauchen Sie nur an unserem Schalter in 11, rue de Luxembourg in Esch-sur-Alzette vorbeizukommen und einen E-Mobility-Vertrag abzuschließen. Ihre Chargy-Karte wird dann innerhalb von 48 Stunden aktiviert.

Nur für Nicht-Energiekunden: Die Chargy-Karte wird Ihnen gegen eine Kaution von 15 € ausgehändigt. Die Kaution wird bei Rückgabe zurückerstattet.

E-Mobility-Tarife

Angesichts der kürzlich erfolgten Inbetriebnahme der Super Chargy (DC) Ladestationen hat Sudstroum beschlossen, die Tarife ab dem 1. Januar 2023 je nach Typ (AC / DC) anzupassen.

Die Abrechnung erfolgt nach den bereits bestehenden Modalitäten und in halbjährlichen Abständen.

Art des KundenChargy-Tarife (<22 kW)Super Chargy Tarife ( >22 kW)
Energiekunden36,00 ct / kWh inkl. MwSt.48,50 ct / kWh inkl. MwSt.
Nicht-Energiekunden**40,00 ct / kWh inkl. MwSt.52,50 ct / kWh inkl. MwSt.

* Jährliche Gebühr für Energiekunden: 12 EUR
** Jährliche Gebühr für Nicht-Energiekunden: 24 EUR

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Abschluss einer Einzugsermächtigung und einer elektronischen Rechnungsstellung einen Rabatt von 12 €/Jahr erhalten.

Kündigung des E-Mobility-Vertrags

Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen. Das untenstehende Formular ist auszufüllen und per E-Mail zu senden:

  • Rückgabe der E-Mobility-Karte. Die Kündigung wird am letzten Tag des laufenden Monats wirksam.

Wie ist die Energiequalität?

Die Ladestationen werden ausschließlich mit erneuerbarer Energie versorgt.

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