Der Kunde entscheidet sich für die Installation eines Sonnenkraftwerks auf dem Dach oder auf einem Carport. Es gibt mehrere Aspekten, die vor der Installation eines Solarkraftwerks befolgt werden müssen.
Machbarkeit
Wirtschaftlichkeit
Es ist wichtig, dass Sie vor Beginn des Projekts mehrere Angebote von spezialisierten Unternehmen einholen.
Genehmigungen: Der Kunde muss vor der Durchführung der Arbeiten die Genehmigung seiner Gemeinde einholen (Bauaufsicht).
Antrag auf Anschluss
Vertrag mit dem Netzbetreiber: Der Kunde muss im Falle einer teilweisen/vollständigen Stromeinspeisung einen Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.
Mehrwertsteuer: Wir empfehlen unseren Kunden, sich direkt mit der Registrierungsbehörde in Verbindung zu setzen, um die geltenden Bestimmungen zu überprüfen
Beim Abschluss von Anschluss- und Nutzungsverträgen hat der Kunde die Art der gewünschten Vergütung anzugeben.
Garantierter Preis ( Mécanisme de compensation)
Die garantierte Einspeisevergütung für 15 Jahre, in Abhängigkeit der Leistung der Anlage (kWp) und dem Jahr der ersten Einspeisung. Der Preis wird durch den Index nicht beeinflusst. Link zur großherzoglichen Verordnung vom 1. August 2014.
Der Kunde hat die Möglichkeit, den von seiner Anlage erzeugten Strom selbst zu verbrauchen. Allerdings müssen Sie den Anschlussvertrag mit dem Feld „Eigenverbrauch“ ausfüllen. Photovoltaikanlagen, die eine feste Vergütung (Garantietarif) erhalten, müssen unabhängig von der Leistung mit einem zusätzlichen Zähler an das Netz angeschlossen werden. Der Kunde kann den garantierten Rückkaufvertrag kündigen und einen Rückkaufvertrag mit einem ausgehandelten Zinssatz abschließen. Das Gegenteil ist dagegen gesetzlich nicht zulässig. Die finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit der garantierten Injektionsrate wird unter der Überschrift „Finanzhilfe – garantierte Rate“ beschrieben.
Einspeisetarif für ein kleines Solarkraftwerk |
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Leistung (KW) | Tarif Jahr 2023 (€/kWh) | Tarif Jahr 2024€/kWh) | Tarif Jahr 2025(€/kWh) |
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0-10 kW | 0,1506 | 0,1417 | 0,1374 |
10-30 kW | 0,1415 | 0,1331 | 0,1291 |
Solarkraftwerk ohne Gründung einer Genossenschaft |
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Leistung (KW) | Tarif Jahr 2023 (€/kWh) | Tarif Jahr 2024(€/kWh) | Tarif Jahr 2025(€/kWh) |
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30-100 kW | 0,1194 | 0,1101 | 0,1057 |
100-200 kW | 0,1150 | 0,1060 | 0,1018 |
200-500 kW | not applicable | not applicable | not applicable |
Solarkraftwerk mit Gründung einer Genossenschaft |
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Leistung (KW) | Tarif Jahr 2023 (€/kWh) | Tarif Jahr 2024(€/kWh) | Tarif Jahr 2025(€/kWh) |
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30-100 kW | 0,1283 | 0,1182 | 0,1135 |
100-200 kW | 0,1239 | 0,1142 | 0,1096 |
200-500 kW | 0,1106 | 0,1019 | 0.0978 |
Ausgehandelter Preis (ausgewählter Lieferant)
Der ausgehandelte Einspeisepreis entspricht einem Rückkaufvertrag, den der Kunde mit einem Lieferanten abschließt Sudstroum bietet den Rückkaufvertrag an und die anzuwendende Vergütung besteht aus einem Prozentsatz des MW-Solarpreises von Netztransparenz (Netztransparenz > Erneuerbare Energien und Umlagen > EEG > Transparenzanforderungen > Marktprämie > Marktwertübersicht). Hierbei handelt es sich um einen monatlich an einer Börse in Deutschland notierten Preis für erneuerbare Energien.
Konditionen :
Ab dem 1. September 2023 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Photovoltaikanlage mit einer Leistung von weniger als 30 kWp direkt an den hausinternen Verbrauchszähler anzuschließen.
Der Kunde kann jederzeit unter Berücksichtigung der Kündigungsklauseln den gewählten Anbieter wechseln. Das Gesetz erlaubt jedoch nicht die Änderung der Vergütungsmethode von einem ausgehandelten Tarif zu einem garantierten Tarif.
Staatliche Beförderungen im Verhältnis zur ausgehandelten Einspeiserate werden unter der Überschrift „Finanzielle Hilfe“ beschrieben
Die Klimabonus-Hilfe gibt es in zwei Varianten. Für jede Option sind Eigenverbrauch und Einspeisung möglich bzw. sogar verpflichtend.
Garantierter Preis
Im Rahmen der für 15 Jahre garantierten Vergütung können Sie eine Förderung in Höhe von 20 % der Investitionskosten erhalten:
Die detaillierten Bestimmungen des neuen Finanzhilfesystems „Klima Bonus“, einschließlich der Förderbeträge, sind auf der Website der Klima-Agentur unter https://www.klima-agence.lu/fr/cleverwunnen und https://www.klima-agence.lu/fr/cleverhetzen abgebildet.
Die Antragsformulare für die finanziellen Beihilfen werden nach Veröffentlichung der Texte im Amtsblatt auf https://environnement.public.lu/fr/emweltprozeduren/personnes-privees/Energie.html und in einem zweiten Schritt auch auf www.guichet.lu verfügbar sein.
Vergehandelter Preis
Diese Klimabonus-Hilfe ist ab sofort zu folgenden Konditionen erhältlich:
Type de batiments | Leistung ( kWc) | Capacité de stockage & maxmimum |
Einfamilienhaus | über 4 kWc | ≤ à 1,5 kWh/kWc mit ein Maximum von 12 kWh. |
Wohngebäude | > 1,5 kWc pro Wohneinheit | ≤ 1,5 kWh/kWc mit ein Maximum von 9 kWh pro Wohneinheit |
Gebäude, das nicht zu Wohnzwecken genutzt wird | unzutreffend | ≤ 1 kWh/kWc. |
Die detaillierten Bestimmungen des neuen Förderprogramms „Klima Bonus“, einschließlich der Förderhöhen, sind auf der Website der Klima-Agence unter https://www.klima-agence.lu/fr/cleverwunnen und https://www .klima-agence.lu/fr/cleverhetzen. Die Antragsformulare für Finanzhilfen werden auf https://environnement.public.lu/fr/emweltprozeduren/personnels-privees/Energie.html verfügbar sein, sobald die Texte im Amtsblatt veröffentlicht werden, und anschließend auch auf www.guichet.lu.lesen.
Seit 2021 hat der Kunde die Möglichkeit, den von seiner Anlage erzeugten Strom direkt zu verbrauchen
Produzent: Das Solarkraftwerk produziert Strom, der ins Netz eingespeist wird.
Eigenverbraucher: Der Kunde verbraucht den von seiner Anlage erzeugten Strom. Die konkrete Definition findet sich in Art. 1. des Gesetzes vom 3. Februar zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 1. August 2007 über die Organisation des Strommarktes: „jeder Nutzer des Netzes, der am selben Standort Strom für den Eigenverbrauch erzeugt“.
Der Kunde muss einen Rückkaufvertrag mit einem Energieversorger für den Überschuss abschließen, der in das Netz eingespeist wird. Die Vergütung entspricht einem Prozentsatz des Großhandelsmarktpreises, der auf der Website von ILR veröffentlicht wird und monatlich variiert.
Ein Kunde, der plant, seine Photovoltaikproduktion selbst zu verbrauchen, muss sich für eine der folgenden Regelungen anmelden:
EEA-C („Gemeinschaftlicher Selbstverbraucher erneuerbarer Energien“): Eine Gruppe von mindestens zwei Netznutzern, von denen mindestens einer ein Eigenverbraucher von erneuerbaren Energien ist, die gemäß Absatz (1d) kollektiv handeln und die das gleiche Gebäude oder Wohngebäude bewohnen, das sich hinter einem gemeinsamen Anschlusspunkt befindet.
Sudstroum positioniert sich als Produzent grüner Energie in Luxemburg, indem es Solarkraftwerke mit einer Dachfläche von mehr als 200 m2 oder Parkplätze mit mehr als 70 Stellplätzen vollständig finanziert.
Das „No Worries“-Paket ist für Kunden geeignet, die ihre eigene Energie produzieren und gleichzeitig von einer schlüsselfertigen Lösung profitieren möchten. In diesem Fall werden Installation und Wartung 15 Jahre lang von Sudstroum übernommen. Sudstroum übernimmt während dieses Zeitraums die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb der Photovoltaikanlage.
Anmerkung:
Infolge der neuen großherzoglichen Verordnung vom 12. April 2019 über den Anschlusspunkt ist es nun möglich, mehrere Photovoltaikanlagen unter einer Anschrift zu installieren, sofern eine Frist von 2 Jahren zwischen den einzelnen Installationen eingehalten wird.
Voraussetzungen:
Der Kunde wird über einen Pachtvertrag vergütet. Die Vergütung hängt vom Einspeisepreis und den Kosten des Solarkraftwerks ab. Auf Wunsch des Kunden bietet Sudstroum die Möglichkeit, anstelle der Mietzahlung Ladestationen zu installieren. Die Anzahl der installierten Ladestationen hängt natürlich von der Leistung der Photovoltaikanlage ab. Bei einer großen Anlage ist es möglich, neben der Installation von Ladestationen auch eine finanzielle Vergütung in Form von Miete zu erhalten.
Das Solarkraftwerk wird an den Eigentümer verkauft, der die Produktion weiterhin in das Netz einspeisen oder den Eigenverbrauch betreiben kann. Im letzteren Fall ist der Kunde für die Durchführung der elektrischen Änderungen verantwortlich. Fragen sind an die folgende E-Mail-Adresse zu richten: backoffice@sudstroum.lu.
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an
den Photovoltaik-Service unter einer der folgenden Nummern: