Sudstroum positioniert sich als Produzent grüner Energie in Luxemburg, indem es Solarkraftwerke mit einer Dachfläche von mehr als 200 m2 oder Parkplätze mit mehr als 70 Stellplätzen vollständig finanziert.
Das „No Worries“-Paket ist für Kunden geeignet, die ihre eigene Energie produzieren und gleichzeitig von einer schlüsselfertigen Lösung profitieren möchten. In diesem Fall werden Installation und Wartung 15 Jahre lang von Sudstroum übernommen. Sudstroum übernimmt während dieses Zeitraums die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb der Photovoltaikanlage.
Anmerkung:
Infolge der neuen großherzoglichen Verordnung vom 12. April 2019 über den Anschlusspunkt ist es nun möglich, mehrere Photovoltaikanlagen unter einer Anschrift zu installieren, sofern eine Frist von 2 Jahren zwischen den einzelnen Installationen eingehalten wird.
Voraussetzungen:
Der Kunde wird über einen Pachtvertrag vergütet. Die Vergütung hängt vom Einspeisepreis und den Kosten des Solarkraftwerks ab. Auf Wunsch des Kunden bietet Sudstroum die Möglichkeit, anstelle der Mietzahlung Ladestationen zu installieren. Die Anzahl der installierten Ladestationen hängt natürlich von der Leistung der Photovoltaikanlage ab. Bei einer großen Anlage ist es möglich, neben der Installation von Ladestationen auch eine finanzielle Vergütung in Form von Miete zu erhalten.
Das Solarkraftwerk wird an den Eigentümer verkauft, der die Produktion weiterhin in das Netz einspeisen oder den Eigenverbrauch betreiben kann. Im letzteren Fall ist der Kunde für die Durchführung der elektrischen Änderungen verantwortlich. Fragen sind an die folgende E-Mail-Adresse zu richten: backoffice@sudstroum.lu.
Der Kunde entscheidet sich für die Installation eines Sonnenkraftwerks auf dem Dach oder in einem Carport. Es gibt eine Reihe von Schritten, die vor der Installation eines Solarkraftwerks befolgt werden müssen.
Die folgende Tabelle entspricht dem Einspeisetarif, der durch die großherzogliche Verordnung vom 12. April 2019 festgelegt wurde. Dieser Tarif ist ab der Inbetriebnahme des Kraftwerks 15 Jahre lang gültig.
Einspeisetarif für ein kleines Solarkraftwerk |
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Leistung (KW) | Tarif Jahr 2022 (€/kWh) | Tarif Jahr 2023 (€/kWh) | Tarif Jahr 2024 (€/kWh) |
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0-10 kW | 0.1506 | 0.1506 | 0,1461 |
10-30 kW | 0.1415 | 0.1415 | 0,1372 |
Solarkraftwerk ohne Gründung einer Genossenschaft |
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Leistung (KW) | Tarif Jahr 2022 (€/kWh) | Tarif Jahr 2023 (€/kWh) | Tarif Jahr 2024 (€/kWh) |
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30-100 kW | 0.1194 | 0.1194 | 0.1147 |
100-200 kW | 0.1150 | 0.1150 | 0.1104 |
200-500 kW | not applicable | not applicable | not applicable |
Mit den „Prime House“-Zuschüssen können Sie einen Zuschuss in Höhe von 20% der Investitionskosten erhalten, mit einer Obergrenze von 500 €/kWp (maximal: 30 kWp). Dies gilt für Anlagen, für die die Rechnung spätestens am 31. Dezember 2025 ausgestellt wird.
Dies ist eine neuere Option, die mit Eigenverbrauch kombiniert wird. Bitte finden Sie die Bedingungen unten:
Die detaillierten Bestimmungen der neuen Beihilferegelung „Klimabonus“, einschließlich der Beihilfebeträge, sind auf der Website der Klima-Agentur unter https://www.klima-agence.lu/fr/cleverwunnen und https://www.klima-agence.lu/fr/cleverhetzen zu finden.
Die Formulare für die Beantragung von Finanzhilfen werden unter https://environnement.public.lu/fr/emweltprozeduren/personnes-privees/Energie.html abrufbar sein, sobald die Texte im Amtsblatt veröffentlicht sind, und in einem zweiten Schritt auch unter www.guichet.lu.
Bedingungen:
Seit kurzem hat der Kunde die Möglichkeit, den von seiner Anlage erzeugten Strom direkt zu verbrauchen.
Produzent: Die Solaranlage produziert Strom, der in das Netz eingespeist wird.
Eigenverbraucher: Der Kunde verbraucht den von seiner Anlage erzeugten Strom selbst. Die spezifische Definition ist in Art. 1 des Gesetzes vom 3. Februar zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 1. August 2007 über die Organisation des Strommarktes enthalten: „jeder Netznutzer, der vor Ort Strom für den Eigenverbrauch erzeugt“.
Wenn der Kunde beschließt, auf den im Förderprogramm festgelegten Einspeisetarif zu verzichten, kann er einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der Investitionskosten erhalten, wobei ein Höchstbetrag von 1250 €/kWp für eine Anlage mit einer Leistung von bis zu 30 kWp nicht überschritten werden darf. Die Investitionskosten umfassen die Kosten für den Kauf der Photovoltaikmodule oder Hybrid-Solarkollektoren, der Befestigungsschienen, der elektrischen Verkabelung, die direkt mit der Installation verbunden ist, des Wechselrichters, der elektrischen Schutzvorrichtungen und des Zweirichtungszählers sowie die Installationskosten für diese förderfähigen Komponenten.
Die Zuschüsse können nach der Inbetriebnahme der Anlage beantragt werden. Um in den Genuss der finanziellen Unterstützung zu kommen, muss das Rechnungsdatum der Installationsarbeiten zwischen dem 01.01.2022 und dem 31.12.2025 liegen. Dieser Zeitraum wird bis zum 31. Dezember 2029 verlängert, wenn die Installation gleichzeitig mit der energetischen Renovierung eines bestehenden Gebäudes durchgeführt wird.
Die finanzielle Unterstützung für den Eigenverbrauch ist in Artikel 3 des Gesetzes vom 7. April 2022 zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 23. Dezember 2016 zur Einführung eines Beihilfesystems zur Förderung der Nachhaltigkeit, der rationellen Energienutzung und der erneuerbaren Energien im Bereich des Wohnungsbaus beschrieben. „In Bezug auf Photovoltaikanlagen werden die bestehenden Fördermodalitäten, die eine Investitionsbeihilfe mit einer Vergütung für den erzeugten Strom kombinieren, beibehalten, während ein alternatives Modell, das auf die Förderung des Eigenverbrauchs abzielt, ebenfalls hervorgehoben wird. Förderfähig im Rahmen des neuen Systems sind Investitionen und Dienstleistungen, für die die Rechnung zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2025 einschließlich ausgestellt wird.“
Art 3.3 Absatz 2 Unterabsatz 1 wurde wie folgt ersetzt:
„Die finanzielle Unterstützung für photovoltaische Solaranlagen, einschließlich photovoltaischer Solaranlagen, die im Eigenverbrauchsmodus oder im Rahmen einer Energiegemeinschaft betrieben werden, ist auf 50% der tatsächlichen Kosten begrenzt.“
Der Kunde muss einen Rückkaufvertrag mit einem Energieversorger für den Überschuss abschließen, der in das Netz eingespeist wird. Die Vergütung entspricht einem Prozentsatz des Großhandelsmarktpreises, der auf der Website von ILR veröffentlicht wird und monatlich variiert (https://web.ilr.lu/FR/Professionnels/Electricite/Commun/Publications/Prix-du-marche-de-gros).
Ein Kunde, der plant, seine Photovoltaikproduktion selbst zu verbrauchen, muss sich für eine der folgenden Regelungen anmelden:
Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an
den Photovoltaik-Service unter einer der folgenden Nummern: