PV Anlagen

Finanzierung von Solaranlagen durch Sudstroum

Sudstroum positioniert sich als Produzent grüner Energie in Luxemburg, indem es Solarkraftwerke mit einer Dachfläche von mehr als 200 m2 oder Parkplätze mit mehr als 70 Stellplätzen vollständig finanziert.

PV Anlage mit einer Leistung zwischen 20- 500 kWp (Fläche ab 200 m²)

Das „No Worries“-Paket ist für Kunden geeignet, die ihre eigene Energie produzieren und gleichzeitig von einer schlüsselfertigen Lösung profitieren möchten. In diesem Fall werden Installation und Wartung 15 Jahre lang von Sudstroum übernommen. Sudstroum übernimmt während dieses Zeitraums die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb der Photovoltaikanlage.

Anmerkung:

Infolge der neuen großherzoglichen Verordnung vom 12. April 2019 über den Anschlusspunkt ist es nun möglich, mehrere Photovoltaikanlagen unter einer Anschrift zu installieren, sofern eine Frist von 2 Jahren zwischen den einzelnen Installationen eingehalten wird.

Voraussetzungen:

  • Der Kunde muss Eigentümer des Gebäudes sein (Großherzogtum Luxemburg)
  • Fläche 200 m² – 5000 m² Dachfläche in gutem Zustand verfügbar
  • Kein Schatten auf dem Dach
  • Ausrichtung nach Süden / Osten / Westen
  • Die gesamte Produktion wird in das Netz eingespeist.

Vorteile:

  • Die Installationskosten werden vollständig von Sudstroum getragen.
  • Die Wartungskosten werden 15 Jahre lang von Sudstroum getragen.
  • Die Versicherungskosten für das Solarkraftwerk werden 15 Jahre lang von Sudstroum getragen.

Der Kunde wird über einen Pachtvertrag vergütet. Die Vergütung hängt vom Einspeisepreis und den Kosten des Solarkraftwerks ab. Auf Wunsch des Kunden bietet Sudstroum die Möglichkeit, anstelle der Mietzahlung Ladestationen zu installieren. Die Anzahl der installierten Ladestationen hängt natürlich von der Leistung der Photovoltaikanlage ab. Bei einer großen Anlage ist es möglich, neben der Installation von Ladestationen auch eine finanzielle Vergütung in Form von Miete zu erhalten.

Was passiert nach den 15 Jahren?

Das Solarkraftwerk wird an den Eigentümer verkauft, der die Produktion weiterhin in das Netz einspeisen oder den Eigenverbrauch betreiben kann. Im letzteren Fall ist der Kunde für die Durchführung der elektrischen Änderungen verantwortlich. Fragen sind an die folgende E-Mail-Adresse zu richten: backoffice@sudstroum.lu.

Privat PV Anlagen

Der Kunde entscheidet sich für die Installation eines Sonnenkraftwerks auf dem Dach oder in einem Carport. Es gibt eine Reihe von Schritten, die vor der Installation eines Solarkraftwerks befolgt werden müssen.

  • Antrag auf Anschluss
  • Vertrag mit dem Netzbetreiber
  • Mehrwertsteuer
  • Machbarkeit
    • Kann das Dach eine Überlastung durch das Solarkraftwerk verkraften? Es ist wichtig, dass Sie dies mit dem Architekten abklären, der für das Gebäude verantwortlich ist. In der Regel muss mit einer Auflast von 15 bis 20 kg/m2 für eine Solaranlage gerechnet werden.
    • Ist der elektrische Anschluss mit den aktuellen Normen (TAB) kompatibel? Der Elektriker sollte dies bei einem Besuch beim Kunden überprüfen.
    • Sudstroum / Klima Agence: Der Kunde kann sich direkt an einen Berater der Klima Agence (ehemals www.klima-agence.lu) oder direkt an seinen Energieversorger wenden. Es ist jedoch unerlässlich, vor Beginn des Projekts mehrere Angebote von spezialisierten Unternehmen einzuholen.
  • Wirtschaftlichkeit:
    • Es ist wichtig, dass Sie vor Beginn des Projekts mehrere Angebote von spezialisierten Unternehmen einholen.
  • Genehmigungen: Der Kunde muss vor der Durchführung der Arbeiten die Genehmigung seiner Gemeinde einholen (Baupolizei).
  • Antrag auf Anschluss
    • Gebiet von Esch/Alzette: Der Elektriker muss bei Sudstroum einen Anschlussantrag stellen.
    • Außerhalb des Gebiets von Esch/Alzette: Der Elektriker muss sich beim Netzbetreiber der Gemeinde des Kunden informieren.
  • Vertrag mit dem NetzbetreiberDer Kunde muss im Falle einer teilweisen/vollständigen Einspeisung der Produktion einen Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.
  • Mehrwertsteuer: Wir empfehlen unseren Kunden, sich direkt mit der Registrierungsbehörde in Verbindung zu setzen, um die geltenden Bestimmungen zu überprüfen

Vergütungen

Die folgende Tabelle entspricht dem Einspeisetarif, der durch die großherzogliche Verordnung vom 12. April 2019 festgelegt wurde. Dieser Tarif ist ab der Inbetriebnahme des Kraftwerks 15 Jahre lang gültig.

Einspeisetarif für ein kleines Solarkraftwerk
Leistung (KW)Tarif Jahr 2022 (€/kWh)Tarif Jahr 2023 (€/kWh)Tarif Jahr 2024 (€/kWh)
0-10 kW0.15060.1506 0,1461
10-30 kW0.14150.1415 0,1372

Solarkraftwerk ohne Gründung einer Genossenschaft
Leistung (KW)Tarif Jahr 2022 (€/kWh)Tarif Jahr 2023 (€/kWh)Tarif Jahr 2024 (€/kWh)
30-100 kW0.1194 0.1194 0.1147
100-200 kW0.1150 0.1150 0.1104
200-500 kWnot applicablenot applicablenot applicable

Zuschüsse – Klimabonus in Verbindung mit dem Einspeisetarif

Mit den „Prime House“-Zuschüssen können Sie einen Zuschuss in Höhe von 20% der Investitionskosten erhalten, mit einer Obergrenze von 500 €/kWp (maximal: 30 kWp). Dies gilt für Anlagen, für die die Rechnung spätestens am 31. Dezember 2025 ausgestellt wird.

Subventionen mit variablen Preisen

Dies ist eine neuere Option, die mit Eigenverbrauch kombiniert wird. Bitte finden Sie die Bedingungen unten:

  • Förderung von bis zu 62,5 % der Investitionskosten (ohne Steuern) und bis zu einer Obergrenze von 1.250 €/kWp
  • Schwellenwert für die Solaranlage: 30 kWp
  • Gültig für Bestellungen, die vom 2023-01-01 bis zum 2023-12-31 datiert sind und eine Rechnung, die bis zum 2025-12-31 datiert ist
  • Eigenverbrauch ist obligatorisch (individuell oder kollektiv mit AER-I / AER-C / CER)
  • Verzicht auf die garantierte Einspeisevergütung während der gesamten Lebensdauer der Anlage. Diese Option stellt eine feste und unwiderrufliche Verpflichtung dar.
  • Abschluss eines Rückkaufvertrags mit einem Lieferanten für den überschüssigen Strom. In den meisten Fällen wird eine individuelle/kollektive Selbstverbrauchs- oder Energiegemeinschaft gegründet.
  • Einkünfte aus Anlagen > 10 kWp sind steuerpflichtig.
  • Eine zusätzliche Photovoltaikanlage (auf demselben Dach, an derselben Fassade oder in die Gebäudehülle integriert) ist förderfähig, wenn ihre Einspeisung ins Netz mindestens 2 Jahre nach der ersten Einspeisung der vorherigen Anlage erfolgt.
  • Eigenverbrauch: Jede Anlage wird an das Stromnetz angeschlossen, der Kunde kann jedoch die von der Anlage erzeugte Energie direkt verbrauchen. Der Kunde kann die erzeugte Energie auch mit seinen Nachbarn* teilen.
  • Bis zum 31.12.2022 unterzeichnete Angebote (“ bon de commande“): Subventionen in Höhe von 50% der Investitionskosten. Auch wenn die Solaranlage im Jahr 2023 in Betrieb genommen wird, bleibt die Subvention bei 50%.
  • Angebote (“ bon de commande“), die ab dem 01.01.2023 unterzeichnet werden: Subventionen in Höhe von 62,5% der Investitionskosten. Auch wenn die Solaranlage 2024 in Betrieb genommen wird, bleibt die Subvention bei 62,5 %.

Die detaillierten Bestimmungen der neuen Beihilferegelung „Klimabonus“, einschließlich der Beihilfebeträge, sind auf der Website der Klima-Agentur unter https://www.klima-agence.lu/fr/cleverwunnen und https://www.klima-agence.lu/fr/cleverhetzen zu finden.

Die Formulare für die Beantragung von Finanzhilfen werden unter https://environnement.public.lu/fr/emweltprozeduren/personnes-privees/Energie.html abrufbar sein, sobald die Texte im Amtsblatt veröffentlicht sind, und in einem zweiten Schritt auch unter www.guichet.lu.

Bedingungen:

  • Die Anlage darf eine Leistung von 30 kWp nicht überschreiten.
  • Die Photovoltaikanlage muss auf dem Dach oder einem Carport installiert werden.

Eigenverbrauch

Was ist Eigenverbrauch?

Seit kurzem hat der Kunde die Möglichkeit, den von seiner Anlage erzeugten Strom direkt zu verbrauchen.

Produzent: Die Solaranlage produziert Strom, der in das Netz eingespeist wird.

Eigenverbraucher: Der Kunde verbraucht den von seiner Anlage erzeugten Strom selbst. Die spezifische Definition ist in Art. 1 des Gesetzes vom 3. Februar zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 1. August 2007 über die Organisation des Strommarktes enthalten: „jeder Netznutzer, der vor Ort Strom für den Eigenverbrauch erzeugt“.

Zuschüsse – Investitionsförderung

Wenn der Kunde beschließt, auf den im Förderprogramm festgelegten Einspeisetarif zu verzichten, kann er einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der Investitionskosten erhalten, wobei ein Höchstbetrag von 1250 €/kWp für eine Anlage mit einer Leistung von bis zu 30 kWp nicht überschritten werden darf. Die Investitionskosten umfassen die Kosten für den Kauf der Photovoltaikmodule oder Hybrid-Solarkollektoren, der Befestigungsschienen, der elektrischen Verkabelung, die direkt mit der Installation verbunden ist, des Wechselrichters, der elektrischen Schutzvorrichtungen und des Zweirichtungszählers sowie die Installationskosten für diese förderfähigen Komponenten.

Die Zuschüsse können nach der Inbetriebnahme der Anlage beantragt werden. Um in den Genuss der finanziellen Unterstützung zu kommen, muss das Rechnungsdatum der Installationsarbeiten zwischen dem 01.01.2022 und dem 31.12.2025 liegen. Dieser Zeitraum wird bis zum 31. Dezember 2029 verlängert, wenn die Installation gleichzeitig mit der energetischen Renovierung eines bestehenden Gebäudes durchgeführt wird.

Die finanzielle Unterstützung für den Eigenverbrauch ist in Artikel 3 des Gesetzes vom 7. April 2022 zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 23. Dezember 2016 zur Einführung eines Beihilfesystems zur Förderung der Nachhaltigkeit, der rationellen Energienutzung und der erneuerbaren Energien im Bereich des Wohnungsbaus beschrieben. „In Bezug auf Photovoltaikanlagen werden die bestehenden Fördermodalitäten, die eine Investitionsbeihilfe mit einer Vergütung für den erzeugten Strom kombinieren, beibehalten, während ein alternatives Modell, das auf die Förderung des Eigenverbrauchs abzielt, ebenfalls hervorgehoben wird. Förderfähig im Rahmen des neuen Systems sind Investitionen und Dienstleistungen, für die die Rechnung zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2025 einschließlich ausgestellt wird.“

Art 3.3 Absatz 2 Unterabsatz 1 wurde wie folgt ersetzt:
„Die finanzielle Unterstützung für photovoltaische Solaranlagen, einschließlich photovoltaischer Solaranlagen, die im Eigenverbrauchsmodus oder im Rahmen einer Energiegemeinschaft betrieben werden, ist auf 50% der tatsächlichen Kosten begrenzt.“

Vertrag über die Einspeisung von Energie

Der Kunde muss einen Rückkaufvertrag mit einem Energieversorger für den Überschuss abschließen, der in das Netz eingespeist wird. Die Vergütung entspricht einem Prozentsatz des Großhandelsmarktpreises, der auf der Website von ILR veröffentlicht wird und monatlich variiert (https://web.ilr.lu/FR/Professionnels/Electricite/Commun/Publications/Prix-du-marche-de-gros).

Energiegemeinschaften

Ein Kunde, der plant, seine Photovoltaikproduktion selbst zu verbrauchen, muss sich für eine der folgenden Regelungen anmelden:

  • EEA-C („Gemeinschaftlicher Selbstverbraucher erneuerbarer Energien“): Eine Gruppe von mindestens zwei Netznutzern, von denen mindestens einer ein Eigenverbraucher von erneuerbaren Energien ist, die gemäß Absatz (1d) kollektiv handeln und die das gleiche Gebäude oder Wohngebäude bewohnen, das sich hinter einem gemeinsamen Anschlusspunkt befindet.
  • AER-I („Eigenverbraucher von erneuerbaren Energien“): Der Erzeuger wird zum Eigenverbraucher.
  • CER („Gemeinschaft für erneuerbare Energien“): Eine CER ist definiert als eine juristische Person, deren Mitglieder oder Anteilseigner natürliche Personen, KMU oder lokale Behörden, einschließlich Gemeinden, sind und die Netznutzer sind, deren sämtliche Einspeise- und Entnahmepunkte sich vor Ort hinter Umspannstationen für Strom von Mittelspannung auf Niederspannung befinden, die von dem betreffenden Verteilernetzbetreiber betrieben werden. Heute können Sie mit mehreren Personen Solar- und Lokalstrom teilen, indem Sie in der Nähe installierte Photovoltaikmodule nutzen. Zusammen bilden Sie eine Energiegemeinschaft, die aus Erzeugern (die in Solarpaneele investiert haben) und Verbrauchern besteht.

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an
den Photovoltaik-Service unter einer der folgenden Nummern:

+352 267 837 87 09

+352 621 583 487

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