Der Strompreis setzt sich aus vielen verschiedenen Teilen zusammen, darunter:
SUDSTROUM wendet im GESAMTEN Gebiet von Luxemburg dieselben Energiepreise an.
Energiepreise gültig ab dem 1. Januar 2025.
Art der Produkte für das Grossherzogtum Luxemburg | Energie-Prämie | Energieverbrauch pro Tag |
Art des Produkts | € / Jahr | ct / kWh |
---|
TERRA ONLINE * | 21,00 | 13,29 |
TERRA INVEST ONLINE * | 21,00 | 13,69 |
Dies entspricht den Energietransportinfrastrukturkosten für einen bestimmten Versorgungspunkt. Die Netznutzungsentgelte werden durch das Gesetz vom 1. August 2007 über die Organisation des Strommarktes festgelegt, um Transparenz und Zugang zu den verschiedenen Verteilungsnetzen zu gewährleisten.
Am 1. Januar 2025 werden das Luxembourg Regulatory Institute (ILR) und Netzbetreiber eine neue Tarifstruktur auf dem Strommarkt einführen. Ziel ? Reagieren Sie auf Veränderungen in der Netznutzung im Rahmen der Energiewende. Wie ? Durch den Vorschlag einer gerechteren Preisstruktur, die letztendlich die Verbraucher dazu einlädt, bei der Nutzung der Netze flexibler zu sein und bestehende Netze besser zu nutzen.
Die Struktur dieses Netznutzungstarifs ändert sich ab dem 1. Januar 2025. In seiner Berechnung erhält nun der Begriff der Leistung (kW) einen wichtigeren Platz. Ziel dieser Änderung ist es, den Tarif gerechter zu gestalten und die tatsächlichen Kosten besser widerzuspiegeln. Außerdem sollen Verbraucher dazu motiviert werden, ihre gleichzeitige Nutzung einzuschränken, was zu Leistungsspitzen führt, die das Netz auffangen muss.
Konkret werden allen Verbrauchern anhand ihrer Verbrauchshistorie Referenzleistungen zugewiesen. Das regelmäßige Überschreiten der zugewiesenen Leistungsstufe ist völlig normal. Das zusätzliche Volumen wird dann einfach zu einem höheren Preis abgerechnet.
Referenzleistungskategorien |
Kilowatts (kW) | Netznutzungskosten- fester Teil(€ / Jahr ) |
3 | 133,32 € / Jahr (11,11 € / Monat) |
7 | 231,24 € / Jahr (19,27 € / Monat) |
12 | 353,52 € / Jahr (29,46 € / Monat) |
17 | 475,80 € / Jahr (39,65 € / Monat) |
27 | 720,36 € / Jahr (60,03 € / Monat) |
43 | 1’111,68 € / Jahr (92,64 € / Monat) |
70 | 1’771,92 € / Jahr (147,66 € / Monat) |
100 | 2’505,60 € / Jahr (208,80 € / Monat) |
Referenzleistungskategorien |
Kilowatt (kW) | Netznutzungskosten- variabler Teil (€ / kWh)* | Zuschlag bei Überschreitung (€ / kWh)** |
---|---|---|
3 | 0,0759 | 0,1139 |
7 | 0,0759 | 0,1139 |
12 | 0,0759 | 0,1139 |
17 | 0,0759 | 0,1139 |
27 | 0,0759 | 0,1139 |
43 | 0,0759 | 0,1139 |
70 | 0,0759 | 0,1139 |
100 | 0,0759 | 0,1139 |
Der monatliche Fixpreis entspricht der Miete des Smartmeters.
Spannung | Kosten/ Verbrauch 2025 |
Niederspannungsnetz | Betrag (€ / Jahr) |
---|---|
40A | 70,80 € / Jahr(5,90 €/Monat) |
50A | 70,80 € / Jahr(5,90 €/Monat) |
63A | 140,64 € / Jahr(11,72 €/Monat) |
80A | 140,64 € / Jahr(11,72 €/Monat) |
100A | 140,64 € / Jahr(11,72 €/Monat) |
120A und mehr | 436,92 € / Jahr(36,41 €/Monat) |
Kilowatt (kW) | Referenzleistungskategorien 0 |
Netznutzungskosten- variabler Teil* | 0,1898 (€ / kWh)* |
Feste monatliche Gebühr für den Zugang zum BT 2025 Netzwerk.
Niederspannungsnetz | Betrag pro Jahr (EUR/Jahr) |
---|---|
40A | 190,92 € / Jahr (15,91 € / Monat) |
50A | 221,04 € / Jahr (18,42 € / Monat) |
63A | 330,00 € / Jahr (27,50 € / Monat) |
80A | 381,12 € / Jahr (31,76 € / Monat) |
100A | 441,12 € / Jahr (36,76 € / Monat) |
120A | 797,40 € / Jahr (66,45 € / Monat) |
supplément au dela de 120A par phase, par tranche de 20A | 60,12 € / Jahr (5,01 € / Monat) |
Die Elektrizitätssteuer ist ein Kostenfaktor, der den Verbrauchern vom Staat auferlegt wird. Sie wird von allen Versorgern im Auftrag des Staates erhoben, wobei der Betrag jährlich durch das Haushaltsgesetz festgelegt wird.
Die Stromsteuer wurde für das Jahr 2025 wie folgt festgelegt:
Der Ausgleichsfonds ist ein Beitrag zur Förderung von Investitionen in die Erzeugung von erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung. Der Ausgleichsfonds wird vom Institut Luxembourgeois de Régulation (ILR) verwaltet, das die Höhe dieses Beitrags jährlich festlegt.
Der Ausgleichsfonds ist ein Kostenbeitrag, der den Verbrauchern vom Staat auferlegt wird.
Das ILR hat den Beitrag zum Ausgleichsfonds für das laufende Jahr per Verordnung wie folgt festgelegt:
Der Wert des Ausgleichsfonds wurde noch nicht publiziert für 2025.
Energiepreise gültig ab dem 1. Januar 2024.
Art der Produkte für das Grossherzogtum Luxemburg | Energie-Prämie | Energieverbrauch pro Tag |
Art des Produkts | € / Jahr | ct / kWh |
---|
TERRA ONLINE * | 24,00 | 15,99 |
TERRA INVEST ONLINE * | 24,00 | 16,39 |
Sudstroum liefert ausschließlich erneuerbare Energie. Nachfolgend die Qualitätszertifikate für beide Produkte
Dies entspricht den Infrastrukturkosten für den Transport der Energie zu einem bestimmten Versorgungspunkt. Die Netznutzungstarife sind durch das Gesetz vom 1. August 2007 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes festgelegt, um Transparenz und Zugang zu den verschiedenen Verteilungsnetzen zu gewährleisten.
Für 2024 geltenden Tarife sind die folgenden:
Spannung | Kosten/Verbrauch 2024 |
Niederspannungsnetz | Ab 01.01.24 cts / kWh |
---|---|
40A | 7,50 |
50A | 7,50 |
63A | 7,50 |
80A | 7,50 |
100A | 7,50 |
120A | 7,50 |
Nachstehend finden Sie die geltenden Sätze für 2024.
Spannung | Kosten/Verbrauch 2024 |
Niederspannungsnetz | Ab 01.01.24 €/Jahr |
---|---|
40A | 181,92 |
50A | 210,12 |
63A | 320,64 |
80A | 368,64 |
100A | 425,04 |
120A | 742,68 |
Zuschlag für die Tranche 20A | 56,40 |
Die Elektrizitätssteuer ist ein Kostenfaktor, der den Verbrauchern vom Staat auferlegt wird. Sie wird von allen Versorgern im Auftrag des Staates erhoben, wobei der Betrag jährlich durch das Haushaltsgesetz festgelegt wird.
Die Stromsteuer wurde für das Jahr 2024 wie folgt festgelegt:
Der Ausgleichsfonds ist ein Beitrag zur Förderung von Investitionen in die Erzeugung von erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung.
Der Ausgleichsfonds wird vom Institut Luxembourgeois de Régulation (ILR) verwaltet, das die Höhe dieses Beitrags jährlich festlegt.
Der Ausgleichsfonds ist ein Kostenbeitrag, der den Verbrauchern vom Staat auferlegt wird.
Das ILR hat den Beitrag zum Ausgleichsfonds für das laufende Jahr per Verordnung wie folgt festgelegt:
Der Wert des Ausgleichsfonds wurde wie folgt festgelegt:
Ab den 01.01.2024 auf -11,55 ct/kWh für Privatkunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 25’000 kWh/Jahr festgelegt.
Im Jahr 2024 wird der Mehrwertsteuersatz zurück auf 8 % steigen.