Der Strompreis setzt sich aus vielen verschiedenen Teilen zusammen, darunter:
SUDSTROUM wendet im GESAMTEN Gebiet von Luxemburg dieselben Energiepreise an.
Energiepreise gültig ab dem 1. Januar 2023.
Art der Produkte für das G-D von Luxemburg | Energie-Prämie | Energieverbrauch pro Tag |
Art des Produkts | € / Jahr | ct / kWh |
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TERRA ONLINE * | 24 | 15,99 |
TERRA INVEST ONLINE * | 24 | 16,39 |
Sudstroum liefert ausschließlich erneuerbare Energie. Nachfolgend die Qualitätszertifikate für beide Produkte
Dies entspricht den Infrastrukturkosten für den Transport der Energie zu einem bestimmten Versorgungspunkt. Die Netznutzungstarife sind durch das Gesetz vom 1. August 2007 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes festgelegt, um Transparenz und Zugang zu den verschiedenen Verteilungsnetzen zu gewährleisten.
Für 2023 geltenden Tarife sind die folgenden:
Spannung | Kosten/Verbrauch 2023 |
Niederspannungsnetz | Vom 01.01.23 bis 31.08.23 cts / kWh | Ab 01.09.23 cts / kWh |
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40A | 8,93 | 7,41 |
50A | 8,93 | 7,41 |
63A | 8,93 | 7,41 |
80A | 8,93 | 7,41 |
100A | 8,93 | 7,41 |
120A | 8,93 | 7,41 |
Nachstehend finden Sie die geltenden Sätze für 2023.
Spannung | Kosten/Verbrauch 2023 |
Niederspannungsnetz | Vom 01.01.23 bis 31.08.23 €/an | Ab 01.09.23 €/an |
---|---|---|
40A | 201,36 | 176,40 |
50A | 235,44 | 204,36 |
63A | 352,56 | 313,44 |
80A | 410,64 | 360,84 |
100A | 478,80 | 416,52 |
120A | 777,24 | 702,48 |
Zuschlag für die Tranche 20A | 68,28 | 55,80 |
Die Elektrizitätssteuer ist ein Kostenfaktor, der den Verbrauchern vom Staat auferlegt wird. Sie wird von allen Versorgern im Auftrag des Staates erhoben, wobei der Betrag jährlich durch das Haushaltsgesetz festgelegt wird.
Die Stromsteuer wurde für das Jahr 2023 wie folgt festgelegt:
Der Ausgleichsfonds ist ein Beitrag zur Förderung von Investitionen in die Erzeugung von erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung.
Der Ausgleichsfonds wird vom Institut Luxembourgeois de Régulation (ILR) verwaltet, das die Höhe dieses Beitrags jährlich festlegt.
Der Ausgleichsfonds ist ein Kostenbeitrag, der den Verbrauchern vom Staat auferlegt wird.
Das ILR hat den Beitrag zum Ausgleichsfonds für das laufende Jahr per Verordnung wie folgt festgelegt:
Der Wert des Ausgleichsfonds wurde wie folgt festgelegt:
01.01.2023 – 31.08.2023 auf -11,46 ct/kWh für Privatkunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 25’000 kWh/Jahr festgelegt.
Ab den 01.09.2023 auf -9,32 ct/kWh für Privatkunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 25’000 kWh/Jahr festgelegt.
Im Jahr 2023 wird der Mehrwertsteuersatz auf 7 % reduziert.