Strom für Privatkunden

Produkte mit Präsentation

Der Strompreis setzt sich aus vielen verschiedenen Teilen zusammen, darunter:

Stromtarife (Preise in KWh)

SUDSTROUM wendet im GESAMTEN Gebiet von Luxemburg dieselben Energiepreise an.

Tarife 2024

Energiepreise gültig ab dem 1. Januar 2024.

Art der Produkte für das G-D von LuxemburgEnergie-PrämieEnergieverbrauch pro Tag
Art des Produkts € / Jahrct / kWh
TERRA ONLINE * 2415,99
TERRA INVEST ONLINE * 2416,39

(*) Der Kunde hat auch die Möglichkeit, ein Abonnement ohne Lastschriftverfahren und ohne elektronische Rechnung abzuschließen. In diesem Fall hat der Kunde eine zusätzliche Gebühr von 24 € pro Jahr (oder 2 € pro Monat) zu zahlen.

Sudstroum liefert ausschließlich erneuerbare Energie. Nachfolgend die Qualitätszertifikate für beide Produkte

Die Kosten für die Nutzung des Niederspannungsnetz

Dies entspricht den Infrastrukturkosten für den Transport der Energie zu einem bestimmten Versorgungspunkt. Die Netznutzungstarife sind durch das Gesetz vom 1. August 2007 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes festgelegt, um Transparenz und Zugang zu den verschiedenen Verteilungsnetzen zu gewährleisten.

Für 2024 geltenden Tarife sind die folgenden:

SpannungKosten/Verbrauch 2024
NiederspannungsnetzAb 01.01.24 cts / kWh
40A7,50
50A7,50
63A7,50
80A7,50
100A7,50
120A7,50

Festgebühr: Stromstärke und Zähler (“ Niederspannungsnetz“)

Nachstehend finden Sie die geltenden Sätze für 2024.

SpannungKosten/Verbrauch 2024
NiederspannungsnetzAb 01.01.24 €/an
40A181,92
50A210,12
63A320,64
80A368,64
100A425,04
120A742,68
Zuschlag für die Tranche 20A56,40

Elektrizitätssteuer

Die Elektrizitätssteuer ist ein Kostenfaktor, der den Verbrauchern vom Staat auferlegt wird. Sie wird von allen Versorgern im Auftrag des Staates erhoben, wobei der Betrag jährlich durch das Haushaltsgesetz festgelegt wird.

Die Stromsteuer wurde für das Jahr 2024 wie folgt festgelegt:

  • Kategorie A: 0,100 ct / kWh (Jahresverbrauch < or = 25000 kWh)
  • Kategorie B: 0,150 ct / kWh (Jahresverbrauch> 25000 kWh)

Ausgleichsfonds

Der Ausgleichsfonds ist ein Beitrag zur Förderung von Investitionen in die Erzeugung von erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Kopplung.

Der Ausgleichsfonds wird vom Institut Luxembourgeois de Régulation (ILR) verwaltet, das die Höhe dieses Beitrags jährlich festlegt.

Der Ausgleichsfonds ist ein Kostenbeitrag, der den Verbrauchern vom Staat auferlegt wird.
Das ILR hat den Beitrag zum Ausgleichsfonds für das laufende Jahr per Verordnung wie folgt festgelegt:

Der Wert des Ausgleichsfonds wurde wie folgt festgelegt:

Ab den 01.01.2024 auf -11,55 ct/kWh für Privatkunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 25’000 kWh/Jahr festgelegt.

Im Jahr 2023 wurde der Mehrwertsteuersatz auf 7 % reduziert.

Im Jahr 2024 wird der Mehrwertsteuersatz zurück auf 8 % steigen.

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