PV Anlagen

Private Fotovoltaik Anlagen (Leistung bis 30 kWp)

Neue Fotovoltaik Anlagen

Das Angebot wurde noch nicht unterschrieben

Der Kunde entscheidet sich für die Installation eines Sonnenkraftwerks auf dem Dach oder auf einem Carport. Es gibt mehrere Aspekten, die vor der Installation eines Solarkraftwerks befolgt werden müssen.

Machbarkeit

  • Kann das Dach eine Mehrbelastung durch die PV-Anlage tragen? Es ist wichtig, dass Sie dies durch einen Statiker prüfen lassen. In der Regel muss mit einer Auflast von 15 bis 20 kg/m2 für eine Solaranlage gerechnet werden.
  • Ist der elektrische Anschluss mit den aktuellen Normen (TAB) kompatibel? Der Elektriker sollte dies bei einem Besuch beim Kunden überprüfen.
  • Sudstroum / Klima Agence: Der Kunde kann sich direkt an einen Berater der Klima Agence (ehemals www.klima-agence.lu) oder direkt an seinen Energieversorger wenden. Es ist jedoch unerlässlich, vor Beginn des Projekts mehrere Angebote von spezialisierten Unternehmen einzuholen.

Wirtschaftlichkeit

Es ist wichtig, dass Sie vor Beginn des Projekts mehrere Angebote von spezialisierten Unternehmen einholen.

Genehmigungen

Der Kunde muss vor der Durchführung der Arbeiten die Genehmigung seiner Gemeinde einholen (Bauaufsicht).

Antrag auf Anschluss

  • Gebiet von Esch/Alzette: Der Elektriker muss bei Sudstroum einen Anschlussantrag stellen.
  • Außerhalb des Gebiets von Esch/Alzette: Der Elektriker muss sich beim Netzbetreiber der Gemeinde des Kunden informieren.

Die Fotovoltaik Anlage ist noch nicht im Betrieb

Vertrag mit dem Netzbetreiber: Der Kunde muss im Falle einer teilweisen/vollständigen Stromeinspeisung einen Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber abschließen.

  • Rückkaufvertrag mit ausgehandeltem Tarif: Verzicht auf die garantierte Einspeisevergütung für die gesamte Lebensdauer des Kraftwerks; Eigenverbrauch während der gesamten Anlagenlaufzeit.
  • Rückkaufvertrag mit garantierter Vergütung für 15 Jahre: Feste Vergütung für 15 Jahre, basierend auf der Anlagenleistung (kWp) und dem Jahr der ersten Einspeisung. Exklusiv angeboten von Sudstroum in der Region Esch-sur-Alzette. Eigenverbrauch ist mit der garantierten Vergütung vereinbar.

Kontaktieren Sie uns, um ein Rückkaufangebot für Ihren Solarstrom zu erhalten. Senden Sie uns einfach eine E-Mail an photovoltaique@sudstroum.lu mit Angabe der installierten Leistung Ihrer Anlage sowie Ihrer Netzanschluss- und Nutzungsverträge mit dem Netzbetreiber.

Bestehende Fotovoltaik Anlagen

Sudstroum übernimmt in Luxemburg Stromrückkaufverträge zu einem ausgehandelten Preis

Der Rückkaufvertrag wird ausschließlich Sudstroum-Kunden angeboten.

Senden Sie uns eine E-Mail an photovoltaique@sudstroum.lu mit folgenden Angaben:

– Bestätigung der Fertigstellung der Arbeiten durch den Elektriker
– Installierte Leistung Ihrer Anlage
– Inbetriebnahmetermin
– Anschlussvertrag und Nutzungsvereinbarung mit dem Netzbetreiber

Sudstroum akzeptiert keine Rückkaufverträge mit garantiertem Zinssatz außerhalb des Gebiets von Esch-sur-Alzette.

Vergütungen

Beim Abschluss von Anschluss- und Nutzungsverträgen hat der Kunde die Art der gewünschten Vergütung anzugeben.

Ausgehandelter Einspeisepreis (ausgewählter Lieferant)

Der ausgehandelte Einspeisepreis entspricht einem Rückkaufvertrag, den der Kunde mit einem Lieferanten abschließt Sudstroum bietet den Rückkaufvertrag an und die anzuwendende Vergütung besteht aus einem Prozentsatz des MW-Solarpreises von Netztransparenz (Netztransparenz > Erneuerbare Energien und Umlagen > EEG > Transparenzanforderungen > Marktprämie > Marktwertübersicht). Hierbei handelt es sich um einen monatlich an einer Börse in Deutschland notierten Preis für erneuerbare Energien.

  • Die Leistung der Anlage darf 30 kWp nicht überschreiten
  • Verzicht auf die garantierte Einseisemenge für die gesamte Nutzungsdauer der Anlage
  • Eigenverbrauchsmodus für die gesamte Nutzungsdauer
  • Für den in das Netz eingespeisten Überschuss muss ein Rückkaufvertrag unterzeichnet werden
Garantierter Einspeisepreis während 15 Jahre ( Mécanisme de compensation)

Die garantierte Einspeisevergütung für 15 Jahre, in Abhängigkeit der Leistung der Anlage (kWp) und dem Jahr der ersten Einspeisung. Der Preis wird durch den Index nicht beeinflusst. Link zur großherzoglichen Verordnung vom 1. August 2014.

Der Kunde hat die Möglichkeit, den von seiner Anlage erzeugten Strom selbst zu verbrauchen. Allerdings müssen Sie den Anschlussvertrag mit dem Feld „Eigenverbrauch“ ausfüllen. Photovoltaikanlagen, die eine feste Vergütung (Garantietarif) erhalten, müssen unabhängig von der Leistung mit einem zusätzlichen Zähler an das Netz angeschlossen werden. Der Kunde kann den garantierten Rückkaufvertrag kündigen und einen Rückkaufvertrag mit einem ausgehandelten Zinssatz abschließen. Das Gegenteil ist dagegen gesetzlich nicht zulässig. Die finanzielle Unterstützung im Zusammenhang mit der garantierten Injektionsrate wird unter der Überschrift „Finanzhilfe – garantierte Rate“ beschrieben.

Einspeisetarif für ein kleines Solaranlagen
Leistung (KW)Tarif Jahr 2025 (€/kWh)Tarif Jahr 2026 (€/kWh)Tarif Jahr 2027(€/kWh)
0-10 kW0,13740,13330,1293
10-30 kW0,12910,12520,1215
Solaranlage ohne Gründung einer Genossenschaft
Leistung (KW)Tarif Jahr 2025 (€/kWh)Tarif Jahr 2026 (€/kWh)Tarif Jahr 2027 (€/kWh)
30-100 kW0,10570,10140,0974
100-200 kW0,10180,09770,0938
200-500 kWnicht anwendbarnicht anwendbarnicht anwendbar

Solaranlage mit Gründung einer Genossenschaft
Leistung (KW)Tarif Jahr 2025 (€/kWh)Tarif Jahr 2026 (€/kWh)Tarif Jahr 2027 (€/kWh)
30-100 kW0,11350,10900,1046
100-200 kW0,10960,10520,1010
200-500 kW0,09780,09390,0902

Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerk

Eine Photovoltaikanlage vom Typ „Plug & Play“ ist eine Anlage mit einer maximalen Leistung von 799 Wp (Wechselrichterleistung), die keine Genehmigung des Netzbetreibers benötigt und grundsätzlich direkt an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden kann.

Staatliche Förderungen

Finanzielle Unterstützung – Investitionsbeihilfe Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Klimaagentur.

Energiegemeinschaften

Seit 2021

hat der Kunde die Möglichkeit, den von seiner Anlage erzeugten Strom direkt zu verbrauchen

Produzent: Das Solarkraftwerk produziert Strom, der ins Netz eingespeist wird.

Eigenverbraucher: Der Kunde verbraucht den von seiner Anlage erzeugten Strom. Die konkrete Definition findet sich in Art. 1. des Gesetzes vom 3. Februar zur Änderung des geänderten Gesetzes vom 1. August 2007 über die Organisation des Strommarktes: „jeder Nutzer des Netzes, der am selben Standort Strom für den Eigenverbrauch erzeugt“.

Einspeisevertrag

Der Kunde muss einen Rückkaufvertrag mit einem Energieversorger für den Überschuss abschließen, der in das Netz eingespeist wird. Die Vergütung entspricht einem Prozentsatz des Großhandelsmarktpreises, der auf der Website von ILR veröffentlicht wird und monatlich variiert.

Ein Kunde, der plant, seine Photovoltaikproduktion selbst zu verbrauchen, muss sich für eine der folgenden Regelungen anmelden:

EEA-C („Gemeinschaftlicher Selbstverbraucher erneuerbarer Energien“): Eine Gruppe von mindestens zwei Netznutzern, von denen mindestens einer ein Eigenverbraucher von erneuerbaren Energien ist, die gemäß Absatz (1d) kollektiv handeln und die das gleiche Gebäude oder Wohngebäude bewohnen, das sich hinter einem gemeinsamen Anschlusspunkt befindet.

We share energy

Mit der Software We Share Energy können Sie Ihre Verbrauchs- oder Produktionswerte einsehen und mit denen Ihrer Nachbarn oder Freunde vergleichen, um den Strom dann bestmöglich zu teilen.

Hierarchisches Sharing-Modell

Erläuterung

Die lokal erzeugte Energie wird zunächst so weit wie möglich von den Bewohnern des Gebäudes verbraucht, an das die Stromerzeugungsanlage (in der Abbildung unten eine Photovoltaikanlage) angeschlossen ist (individueller Eigenverbraucher oder AC, Ebene 1).

Sollte danach noch überschüssige Energie aus dem Photovoltaik-Kraftwerk vorhanden sein, wird diese mit den Mitgliedern der CE-L (Ebene 2) geteilt.

Sind die Bedürfnisse aller Mitglieder des CE-L gedeckt und existiert noch ein Energieüberschuss aus der Photovoltaikanlage, wird dieser mit dem CE-N geteilt (Ebene 3). Verbleibt danach noch elektrische Energie aus der Photovoltaikanlage, wird diese in das Stromnetz eingespeist (Ebene 4).

Dieser hierarchische Prozess der Verteilung elektrischer Energie gilt sowohl für Einspeisepunkte (elektrische Energieerzeugung) als auch für Entnahmepunkte (elektrischer Energieverbrauch) in beide Richtungen. Das Modell fördert somit die lokalste Nutzung der erzeugten elektrischen Energie und stellt gleichzeitig sicher, dass keine Energie verloren geht und jeder POD jederzeit mit elektrischer Energie versorgt wird.

Der verbrauchsabhängige Tarif für die Netznutzung gilt nicht für erneuerbare Energien, die zwischen Mitgliedern einer Bürgerinitiative und einem lokalen Energiezentrum geteilt werden.

Individueller Eigenverbrauch („AIR“)

AIR: Ein und derselbe Kontoinhaber für den Haupt-/Hauszähler und den Photovoltaikzähler.
  • Die Photovoltaikanlage ist an einen neuen Zähler angeschlossen.
  • Anschluss an ein Nieder- oder Mittelspannungsnetz
  • Von Netzentgelten, Ausgleichsfonds und Stromsteuer befreit
  • Der Kunde ist keine juristische Person
  • Kann den Überschuss an ACR/AC1/CEL/APS/CER weiterverkaufen

Gemeiensamer Eigenverbrauch

Wenn Sie Strom mit Ihren Nachbarn teilen möchten, müssen Sie Mitglied einer Bürgerinitiative werden. Dazu müssen Sie einen Vertrag mit Ihrem Netzbetreiber abschließen. Dieser Vertrag regelt die Stromverteilung. Sie können jederzeit aus einer Bürgerinitiative austreten.

ACR- Innerhalb eines Gebäudes teilt sich eine Gruppe von mindestens zwei Netzwerknutzern die erzeugte Energie.

Eine Gruppe von mindestens zwei Netznutzern, von denen mindestens einer erneuerbare Energien selbst verbraucht, die im selben Gebäude oder Wohnkomplex hinter demselben Anschlusspunkt wohnen (Beispiel: ein Wohnhaus mit Gemeinschaftszähler und mehreren Einzelzählern).

– Befreit von Netzentgelten, Ausgleichszahlungen und Stromsteuer

  • Anschluss nur an das Niederspannungsnetz
  • Befreit von Netzentgelten, Ausgleichszahlungen und Stromsteuer
  • Der Kunde ist keine juristische Person
  • Kann den Überschuss an CEL/APS weiterverkaufen
  • Formular zum Ausfüllen für RCAs im Sudstroum-Netz

AC1 – maximal drei Nutzer/Verbraucher des Netzes und in einem Umkreis von weniger als 100 m zwischen Erzeugern und Verbrauchern,
  • Anschluss nur an das Niederspannungsnetz
  • Keinen Netznutzkosten, kein Ausgleichsmechanismus ( “ Fonds de compensation“) und keine Stromsteuer
  • Der Kunde ist eine juristische Person
  • Formular zum Ausfüllen für CELs im Sudstroum-Netzwerk
CEL -Lokale Gemeinschaft für erneuerbare Energien

Eine CEL definiert sich als eine juristische Person, deren Mitglieder oder Anteilseigner natürliche Personen, KMU oder lokale Behörden, einschließlich Kommunen, sind und die Nutzer des Netzes sind, deren Einspeise- und Entnahmepunkte höchstens 300 m entfernt von der PV-Anlage liegen Dank der in der Nähe installierten Photovoltaikmodule können Sie heute Solar- und lokalen Strom mit mehreren Personen teilen und eine Energiegemeinschaft bilden, die aus Produzenten besteht (die in Solarmodule investiert haben).

  • Anschluss an ein Nieder- oder Mittelspannungsnetz
  • Von der Ausgleichskasse und der Stromsteuer befreit Bezahlen von Netzwerkgebühren
  • Der Kunde ist eine juristische Person
  • Formular zum Ausfüllen für CER’s im Sudstroum-Netzwerk
    Convention_AC1
APS – Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft

Ein APS ist ein Nutzer, der über mehrere Ein- und Ausspeisepunkte in einem Niederspannungsnetz verfügt, das von einem einzigen Verteilnetzbetreiber betrieben wird.

  • Anschluss nur an das Niederspannungsnetz
  • Der Kunde ist eine juristische Person
  • Kein Ausgleichsmechanismus ( “ Fonds de compensation“) und keine Stromsteuer
  • Zahlung der Netzgebühr
CER – Gemeinschaft für erneuerbare Energien

Eine CER ist definiert als eine juristische Person, deren Mitglieder oder Anteilseigner natürliche Personen, KMU oder lokale Behörden, einschließlich Gemeinden, sind und die Netznutzer sind, deren sämtliche Einspeise- und Entnahmepunkte sich vor Ort hinter Umspannstationen für Strom von Mittelspannung auf Niederspannung befinden, die von dem betreffenden Verteilernetzbetreiber betrieben werden. Im Augenblick können Sie mit mehreren Personen Solar- und Lokalstrom teilen, indem Sie in der Nähe installierte Photovoltaikmodule nutzen. Zusammen bilden Sie eine Energiegemeinschaft, die aus Erzeugern (die in Solarpaneele investiert haben) und Verbrauchern besteht.

  • Anschluss an ein Nieder- oder Mittelspannungsnetz
  • Von der Ausgleichskasse und der Stromsteuer befreit
  • Zahlung der Netzgebühr
  • Der Kunde ist eine juristische Person

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte an
den Photovoltaik-Service unter einer der folgenden Nummern:

+352 26 78 37 87 33

Email: photovoltaique@sudstroum.lu

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