Der Strompreis setzt sich aus vielen verschiedenen Teilen zusammen, darunter:
LV professionelle Kunden – Niederspannung
Energiepreise gültig ab 1. Januar 2024.
Art der Produkte für das G-D von Luxemburg | Energie-Prämie | Energieverbrauch pro Tag |
Art der Produkte | € / Jahr | ct / kWh |
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TERRA ONLINE * | 24 | 16,89 |
TERRA INVEST ONLINE * | 24 | 17,29 |
Für unsere NS- und MS-Kunden mit registrierter Leistung gelten die aktuellen Tarife.
Darüber hinaus kann Sudstroum Ihnen auf Anfrage geeignete Preise für die Lieferung von elektrischer Energie entsprechend Ihrem Verbrauchsprofil anbieten.
Energieverbrauch pro Tag | Spitze (Leistungsprämie) |
€ / kW/ Jahr | Cts / Jahr |
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MT < 3000h | 4,83 | 29,02 |
MT > 3000h | 2,02 | 113,32 |
Er entspricht den Kosten der Energietransportinfrastruktur für eine bestimmte Abnahmestelle. Die Netznutzungstarife sind im Gesetz vom 1. August 2007 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes festgelegt, um Transparenz und Zugang zu den verschiedenen Verteilungsnetzen zu gewährleisten.
Es gelten die folgenden Tarife:
Spannung | Kosten/Verbrauch 2024 |
Niederspannungsnetz | Ab 01.01.24 cts / kWh / Jahr |
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40A | 7,50 |
50A | 7,50 |
63A | 7,50 |
80A | 7,50 |
100A | 7,50 |
120A | 7,50 |
Nachstehend finden Sie die geltenden Sätze für 2024.
Spannung | Kosten/Verbrauch 2023 |
Niederspannungsnetz | Ab 01.01.24 € / Jahr |
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40A | 181,92 |
50A | 210,12 |
63A | 320,64 |
80A | 368,64 |
100A | 425,04 |
120A | 742,68 |
Zuschlag für 20A tranche | 56,40 |
Die Stromsteuer ist ein Kostenelement, das den Verbrauchern vom Staat auferlegt wird. Sie wird von allen Verteilern im Namen des Staates erhoben, wobei der Betrag jährlich durch das Haushaltsgesetz festgelegt wird.
Die Stromsteuer wurde für das Jahr 2024 wie folgt festgelegt:
Der Ausgleichsfonds ist ein Beitrag, der dazu dient, Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Energien oder in die Kraft-Wärme-Kopplung zu fördern.
Der Ausgleichsfonds wird vom Institut Luxembourgeois de Régulation (ILR) verwaltet, das die Höhe dieses Beitrags jährlich festlegt.
Der ILR hat per Verordnung den Beitrag zum Ausgleichsfonds für das laufende Jahr wie folgt festgelegt:
Der Wert des Ausgleichsfonds wurde wie folgt festgelegt:
Ab den 01.01.2024 auf -11,55 ct/kWh für Privatkunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 25’000 kWh/Jahr festgelegt.
m Jahr 2023 wurde der Mehrwertsteuersatz auf 7 % reduziert.
Im Jahr 2024 wird der Mehrwertsteuersatz zurück auf 8 % steigen.
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundendienst, um nähere Informationen über die Preise und die Erstellung eines maßgeschneiderten Angebots zu erhalten.