SUDSTROUM ist Teil der nationalen technischen Gruppe „Elektromobilität“ und sorgt somit für die Einrichtung und Wartung der Ladestationen, die auf dem Gelände der Stadt Esch-sur-Alzette vorgesehen sind.
Ab dem 1. Januar 2023 muss für die Beantragung der Installation von Ladestationen das unten stehende Formular verwendet werden.
Dieses Formular ist nur für die Installation von Ladestationen gültig und kann für keinen anderen Zweck verwendet werden. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die folgenden, im Anhang des Formulars aufgeführten Punkte dem Antrag per E-Mail oder per Post beigefügt werden müssen. Andernfalls kann der Antrag nicht bearbeitet werden:
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Neu: In der großherzoglichen Verordnung vom 19. August 2020 ( Règlement grand-ducal du 19 août 2020 portant introduction d’une aide financière pour l’installation de bornes de charge privées pour véhicules électriques. – Legilux (public.lu) zur Einführung einer finanziellen Unterstützung für die Installation von privaten Ladestationen für Elektrofahrzeuge sind die Bedingungen festgelegt.
Die finanzielle Unterstützung gilt für Rechnungen, die von 01.07.2020 bis 30.06.2024 datiert sind.
* subject to the finalisation of regulatory and legislative procedures and with retroactive effect to 1 January 2023
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Stellplätze | Ladestationen | Förderung | Antragssteller |
1-3 Stellplätze | Einfache Ladestation (1) | 50% des Anschaffungspreises zzgl. MwSt. Bis zu 750 € | • Eigentümer • Mieter • Vereine (asbl) • Stiftungen oder Bürgergesellschaften ohne Gewinnzweck, wie bspw. Miteigentümergemeinschaften, |
1-3 Stellplätze | Semi-mobile Ladestationen (1, 4) | Ab 2023 gibt es für den eine staatliche Beihilfe in Höhe von bis zu 750 Euro für eine normale Ladestation und bis zu 1.200 Euro für eine OCPP-1.6-kompatible Ladestation, die eine effizientere Verwaltung der gesamten Infrastruktur ermöglicht. | • Eigentümer • Mieter • Vereine (asbl) • Stiftungen oder Bürgergesellschaften ohne Gewinnzweck, wie bspw. Miteigentümergemeinschaften, |
Intelligente Ladestation (2, 4) | 50% des Kaufpreises zzgl. MwSt. Bis zu 1200 € | • Eigentümer • Mieter • Vereine (asbl) • Stiftungen oder Bürgergesellschaften ohne Gewinnzweck, wie bspw. Miteigentümergemeinschaften, | |
>= 4 Stellplätze | Intelligente Ladestation(2, 4) | 50% des Kaufpreises zzgl. MwSt. Bis zu 1200€ | • Eigentümer • Mieter • Vereine (asbl) • Stiftungen oder Bürgergesellschaften ohne Gewinnzweck, wie bspw. Miteigentümergemeinschaften, |
Ladestation integriert in ein kollektives intelligentes Lademanagementsystem(3, 4) | 50% des Kaufpreises zzgl. MwSt. Bis zu 1650 € | • Eigentümer • Mieter • Vereine (asbl) • Stiftungen oder Bürgergesellschaften ohne Gewinnzweck, wie bspw. Miteigentümergemeinschaften, |
Die „Chargy MKaart“ ist eine auf Ihren Namen ausgestellte Karte, mit der Sie Ihr Fahrzeug an allen Ladestationen des Chargy-Netzes aufladen können.
Zugang zu den Chargy-Ladestationen mit einem Vorzugstarif für Energiekunden und einem anderen Tarif für Nicht-Energiekunden.
Um E-Mobility-Kunde zu werden, brauchen Sie nur an unserem Schalter in 11, rue de Luxembourg in Esch-sur-Alzette vorbeizukommen und einen E-Mobility-Vertrag abzuschließen. Ihre Chargy-Karte wird dann innerhalb von 48 Stunden aktiviert.
Nur für Nicht-Energiekunden: Die Chargy-Karte wird Ihnen gegen eine Kaution von 15 € ausgehändigt. Die Kaution wird bei Rückgabe zurückerstattet.
Angesichts der kürzlich erfolgten Inbetriebnahme der Super Chargy (DC) Ladestationen hat Sudstroum beschlossen, die Tarife ab dem 1. Januar 2023 je nach Typ (AC / DC) anzupassen. Die Abrechnung erfolgt nach den bereits bestehenden Modalitäten und in montalichen Abständen.
Sudstroum informiert seine Kunden darüber, dass die Regierung beschlossen hat, die Subvention auf die Chargy-Preise zu streichen. Daher hat Sudstrouma die Preisliste für E-Mobility-Aufladekarten angepasst. Ab dem 1. März 2025 gelten folgende Tarife:
Jahr | Art der Kunde | Chargy Tarife ( AC) | Super Chargy Tarifes ( DC) |
---|---|---|---|
01.01.2024-28.02.2025 | Energiekunden (1) | 36,00 cts / kWh TTC | 48,50 cts / kWh TTC |
01.01.2024-28.02.2025 | Non-Clients Energie (2) | 40,00 cts / kWh TTC | 52,50 cts / kWh TTC |
Ab 01.03.2025 | Energiekunden (1) | 48,00 cts / kWh TTC | 62,00 cts / kWh TTC |
Ab 01.03.2025 | Non-Clients Energie (2) | 53,00 cts / kWh TTC | 67,00 cts / kWh TTC |
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Abschluss einer Einzugsermächtigung und einer elektronischen Rechnungsstellung einen Rabatt von 12 €/Jahr erhalten.
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen. Das untenstehende Formular ist auszufüllen und per E-Mail zu senden:
Die Ladestationen werden ausschließlich mit erneuerbarer Energie versorgt.