Ab dem 1. September 2023 haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag für Photovoltaikanlagen zu stellen, um diese direkt an den vorhandenen Stromzähler anzuschließen. Dies gilt nur für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 30 kWp, die im Eigenverbrauchsmodus mit ausgehandelter tariflicher Vergütung für die in das Netz eingespeiste Überproduktion betrieben werden.
Die Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen mit Zähler erfolgt ab dem 1. November 2023.