Definition
Das Konzept der Standardversorgung wurde gesetzlich eingeführt, um die Stromversorgung aller Kunden vorübergehend sicherzustellen, auch wenn diese nach ihrem Einzug oder im Falle eines Neuanschlusses noch keine Möglichkeit hatten, einen Anbieter zu wählen. Das Luxemburger Institut für Regulierung (ILR) hat Sudstroum S.à.r.L. als Standardversorger für das Stromnetz im Gebiet Esch-sur-Alzette bestimmt.
Für Endkunden, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind, beträgt die Frist zur Wahl eines neuen Anbieters sechs (6) Monate ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Beginn der Standardversorgung folgt.
Nach Ablauf dieser Frist endet die Standardversorgung automatisch. Für Endkunden, die an ein anderes Spannungsnetz angeschlossen sind, beträgt die Frist zur Wahl eines neuen Anbieters zwei (2) Monate ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Beginn der Standardversorgung folgt. Nach Ablauf dieser Frist endet die Standardversorgung automatisch.
Wenn Sie noch keinen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben, Ihr Haus/Unternehmen aber bereits an das Stromnetz angeschlossen ist, profitieren Sie automatisch von der Standardversorgung.
Wann greift die Standardversorgung?
Bitte beachten Sie, dass diese Versorgungsart zeitlich begrenzt und in der Regel teurer ist als ein Standardvertrag.
Sudstroum S.à.r.L. wurde für einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem 01.06.2026 als Standardlieferant für das Stromnetz im Gebiet von Esch/Alzette bestimmt.
Standardversorgungspreise
Die Gebühren für eine Standardlieferung sind höher als die üblicherweise im Rahmen eines Liefervertrags geltenden Gebühren. Daher empfiehlt Sudstroum Ihnen, so bald wie möglich einen Liefervertrag mit einem Anbieter Ihrer Wahl abzuschließen. Dieser wird dann alle notwendigen Schritte einleiten, um Ihren Anschlusspunkt zu versorgen, wodurch die Standardlieferung automatisch beendet wird.
Standardversorgungspreise 2026
Die Tarife für die Standardversorgung werden monatlich angepasst. Die Berechnungsmethode sind im nachstehenden Dokument aufgeführt.
Die Tarife verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, monatlicher Fixgebühr für den Netzzugang (Messung auf Mittel-, Hoch- und Höchstspannungsebene), Steuern und Beitrag zum Ausgleichsmechanismus.
| Monat | Preis ( €/kWh) |
| Juni 2026 (variabler Anteil) | 0,14933 |
| Juli 2026 (variabler Anteil) | 0,12655 |
| August 2026 (variabler Anteil) | 0,14943 |
| September 2026 ( variabler Anteil) | 0,16923 |
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice:
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