Das Konzept der Standardversorgung wurde gesetzlich eingeführt, um die Stromversorgung aller Kunden vorübergehend sicherzustellen, auch wenn diese nach ihrem Einzug oder im Falle eines Neuanschlusses noch keine Möglichkeit hatten, einen Anbieter zu wählen. Das Luxemburger Institut für Regulierung (ILR) hat Sudstroum S.à.r.L. als Standardversorger für das Stromnetz im Gebiet Esch-sur-Alzette bestimmt.
Für Endkunden, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind, beträgt die Frist zur Wahl eines neuen Anbieters sechs (6) Monate ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Beginn der Standardversorgung folgt.
Nach Ablauf dieser Frist endet die Standardversorgung automatisch. Für Endkunden, die an ein anderes Spannungsnetz angeschlossen sind, beträgt die Frist zur Wahl eines neuen Anbieters zwei (2) Monate ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Beginn der Standardversorgung folgt. Nach Ablauf dieser Frist endet die Standardversorgung automatisch.
Wenn Sie noch keinen Vertrag mit einem Energieversorger abgeschlossen haben, Ihr Haus/Unternehmen aber bereits an das Stromnetz angeschlossen ist, profitieren Sie automatisch von der Standardversorgung.
Bitte beachten Sie, dass diese Versorgungsart zeitlich begrenzt und in der Regel teurer ist als ein Standardvertrag.
Sudstroum S.à.r.L. wurde für einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem 01.06.2026 als Standardlieferant für das Stromnetz im Gebiet von Esch/Alzette bestimmt.
Die Gebühren für eine Standardlieferung sind höher als die üblicherweise im Rahmen eines Liefervertrags geltenden Gebühren. Daher empfiehlt Sudstroum Ihnen, so bald wie möglich einen Liefervertrag mit einem Anbieter Ihrer Wahl abzuschließen. Dieser wird dann alle notwendigen Schritte einleiten, um Ihren Anschlusspunkt zu versorgen, wodurch die Standardlieferung automatisch beendet wird.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice:
KUNDENDIENST
Phone : +352 26 783 787-686
Fax : +352 26 783 787-88
Email : backoffice@sudstroum.lu